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Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1130 Betreff: Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen Sofern es für die Behebung städtebaulicher Missstände oder erheblicher Funktionsverluste erforderlich ist, kann die Stadt entsprechende Gebiete förmlich festlegen und die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beantragen. Je nach Programm gibt es dabei unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte in der Maßnahmenumsetzung. Das Programm "Soziale Stadt" soll beispielsweise in Gebieten zur Anwendung kommen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Ziel wäre die Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, die Verbesserung der Generationengerechtigkeit und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Das Programm "Stadtumbau" soll in Gebieten mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten helfen, sich frühzeitig auf Veränderungen in Demografie und Wirtschaft einzustellen. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zentrale Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind, stärken. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Für eine Aufnahme in die Städtebauförderung - unabhängig in welchem Programm - ist aber unabdingbar, dass die festgestellten Missstände oder Funktionsverluste erheblich sind. Zudem setzen die Programme der Städtebauförderung eine integrierte Betrachtungsweise und ein integriertes Vorgehen voraus, d. h. alle relevanten Themenfelder müssen untersucht werden. Zu diesen Feldern gehören insbesondere die Themen Arbeiten, Wohnen, Wirtschaft, Kultur und Verkehr, in denen eventuell Defizite in den Bereichen Sozialstruktur, baulicher Bestand, Arbeitsplatzangebot, Ausbildungsniveau, Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur, Qualität der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Umwelt vorhanden sein können. Ergebnis dieser integrierten Betrachtungsweise ist ein sogenanntes Integriertes Entwicklungskonzept, das letztendlich auch die Basis für die Beantragung von Fördermitteln aus den Städtebauförderprogrammen bildet. Der städtebauliche Rahmenplan Ortsmitte Praunheim wäre im Sinne der integrierten Betrachtungsweise nur eine Fachplanung, die mit weiteren Fachplanungen abgestimmt und abgewogen werden müsste, und auf diesem Weg zu einem integrierten Entwicklungskonzept führen würde. Gleiches würde für die Planungen in Rödelheim im Bereich Alt-Rödelheim/Radilostraße gelten, wobei diese noch nicht vorliegen und nicht den Umfang eines städtebaulichen Rahmenplans erreichen werden. Aus Sicht des Magistrates sind aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim und den zu erwartenden Ergebnissen der Planung für Rödelheim keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen. Der Magistrat hatte sich bereits Mitte 2014 an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewandt, um die Chancen für die Aufnahme neuer Gebiete aus Frankfurt in die Programme der Städtebauförderung zu klären. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der aktive Förderzeitraum für die beiden Gebiete "Soziale Stadt" Unterliederbach - Engelsruhe und Gallus seit einigen Jahren ausgelaufen ist. Das Hessische Ministerium hat für 2015 die Neuaufnahmen eines Gebietes in das Programm "Soziale Stadt" in Aussicht gestellt. Daher beabsichtigt der Magistrat auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse für den Bereich Ben-Gurion-Ring schnellstmöglich einen Antrag auf Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" zu stellen. Ob darüber hinaus in den kommenden Jahren weitere Gebiete in die unterschiedlichen Programme aufgenommen werden können, hängt seitens des Hessische Ministeriums davon ab, inwieweit die haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und Aufnahmekapazitäten gegeben sind. Im Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75, wurde der aktuelle Sachstand einiger Projekte aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim beschrieben. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte nicht nur von den finanziellen Mitteln abhängig ist, sondern dass auch andere Aspekte entscheidenden Einfluss haben. Der Magistrat wird jedoch kontinuierlich weiter prüfen, ob aktuelle oder künftige Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden können oder eine Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln in Frage kommt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4051 Antrag vom 19.09.2016, OF 61/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 644