Praunheim und Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1130
Betreff: Praunheim und
Rödelheim baldmöglichst in das Städtebauförderprogramm des Bundes aufnehmen
Sofern es für die Behebung
städtebaulicher Missstände oder erheblicher Funktionsverluste erforderlich ist,
kann die Stadt entsprechende Gebiete förmlich festlegen und die Aufnahme in ein
Programm der Städtebauförderung beantragen. Je nach Programm gibt es dabei
unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte in der Maßnahmenumsetzung.
Das Programm "Soziale
Stadt" soll beispielsweise in Gebieten zur Anwendung kommen, die aufgrund der
Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und
arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Ziel wäre die Erhöhung der
Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, die Verbesserung der
Generationengerechtigkeit und die Integration aller Bevölkerungsgruppen.
Das Programm "Stadtumbau" soll in
Gebieten mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten helfen, sich
frühzeitig auf Veränderungen in Demografie und Wirtschaft einzustellen.
Das Programm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" soll zentrale Versorgungsbereiche, die durch
Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen
sind, stärken. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als
Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und
Leben. Für eine Aufnahme in die
Städtebauförderung - unabhängig in welchem Programm - ist aber unabdingbar,
dass die festgestellten Missstände oder Funktionsverluste erheblich sind. Zudem
setzen die Programme der Städtebauförderung eine integrierte Betrachtungsweise
und ein integriertes Vorgehen voraus, d. h. alle relevanten Themenfelder müssen
untersucht werden. Zu diesen Feldern gehören insbesondere die Themen Arbeiten,
Wohnen, Wirtschaft, Kultur und Verkehr, in denen eventuell Defizite in den
Bereichen Sozialstruktur, baulicher Bestand, Arbeitsplatzangebot,
Ausbildungsniveau, Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller
Infrastruktur, Qualität der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Umwelt
vorhanden sein können. Ergebnis dieser integrierten Betrachtungsweise ist ein
sogenanntes Integriertes Entwicklungskonzept, das letztendlich auch die Basis
für die Beantragung von Fördermitteln aus den Städtebauförderprogrammen bildet.
Der städtebauliche Rahmenplan
Ortsmitte Praunheim wäre im Sinne der integrierten Betrachtungsweise nur eine
Fachplanung, die mit weiteren Fachplanungen abgestimmt und abgewogen werden
müsste, und auf diesem Weg zu einem integrierten Entwicklungskonzept führen
würde. Gleiches würde für die Planungen in Rödelheim im Bereich
Alt-Rödelheim/Radilostraße gelten, wobei diese noch nicht vorliegen und nicht
den Umfang eines städtebaulichen Rahmenplans erreichen werden. Aus Sicht des
Magistrates sind aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim
und den zu erwartenden Ergebnissen der Planung für Rödelheim keine erheblichen
städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden, die die
Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen. Der Magistrat hatte sich bereits Mitte 2014 an das
Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz gewandt, um die Chancen für die Aufnahme neuer Gebiete aus
Frankfurt in die Programme der Städtebauförderung zu klären. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass der aktive Förderzeitraum für die beiden Gebiete "Soziale
Stadt" Unterliederbach - Engelsruhe und Gallus seit einigen Jahren ausgelaufen
ist. Das Hessische Ministerium hat für 2015 die Neuaufnahmen eines
Gebietes in das Programm "Soziale Stadt" in Aussicht gestellt. Daher
beabsichtigt der Magistrat auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse für den
Bereich Ben-Gurion-Ring schnellstmöglich einen Antrag auf Aufnahme in das
Programm "Soziale Stadt" zu stellen. Ob darüber hinaus in den kommenden Jahren
weitere Gebiete in die unterschiedlichen Programme aufgenommen werden können,
hängt seitens des Hessische Ministeriums davon ab, inwieweit die
haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen und Aufnahmekapazitäten gegeben sind. Im Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75,
wurde der aktuelle Sachstand einiger Projekte aus dem Rahmenplan Ortsmitte
Praunheim beschrieben. Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der
vorgeschlagenen Projekte nicht nur von den finanziellen Mitteln abhängig ist,
sondern dass auch andere Aspekte entscheidenden Einfluss haben. Der Magistrat
wird jedoch kontinuierlich weiter prüfen, ob aktuelle oder künftige
Förderprogramme zur Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden können oder eine
Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln in Frage kommt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4051
Antrag vom
19.09.2016, OF 61/7
Anregung an
den Magistrat vom 04.10.2016, OM 644