Rahmenplan Ortsmitte Praunheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4802 - OA 476/14 OBR 7 - 1. Umgestaltung Graebestraße/Platzgestaltung:
Für die Erweiterung zu einer
Platzfläche ist der Ankauf einer privaten Grundstücksfläche sowie der Abriss
eines ungenutzten Nebengebäudes erforderlich. Der Magistrat bereitet derzeit
die gestalterische Konkretisierung der Entwurfsvorschläge aus dem Rahmenplan
vor. 2. Bebauung Grundstück südl.
Gemeindehaus: Für das
Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Der
Bebauungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Ergebnis der Planungswerkstatt.
3. Steg über den Nida-Altarm:
Der Altarm weist an der
angedachten Stelle einen dichten Bewuchs auf und dient diversen Vogelarten als
Brut- und Nahrungshabitat. Dieser Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet, Zone
II ausgewiesen. Die Errichtung einer Brücke würde neben dem flächenmäßigen
Verlust an Ufergehölz eine Zerschneidung des Lebensraumes und eine dauerhafte
Störung der vorhandenen Tierwelt durch Fußgänger- und Radverkehr bedeuten. Das
Vorhaben kann deshalb nicht mit naturschutzrechtlichen Belangen in Einklang
gebracht werden und wird vom Magistrat nicht weiter verfolgt. 4. Umnutzung Praunheimer Werkstätten: Die Beratungen zu einer möglichen
Nachnutzung des Gebäudeensembles "Praunheimer Werkstätten" sind noch nicht
abgeschlossen.
5. Auftaktsituation im Umfeld der
Praunheimer Werkstätten: Mögliche Planungen und Maßnahmen bauen auf den
Ergebnissen zu Pkt. 4 auf und befinden sich in der Beratung. 6. Umgestaltung der Freifläche vor dem Pflegeheim:
Der Magistrat sucht das
Gespräch mit den Eigentümern/Pächtern der Fläche. Für die öffentliche Nutzung
der Fläche ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Eigentümern/Pächtern und
dem Magistrat zu schließen. Zu klären ist u.a. wer die Freiflächengestaltung
plant und umsetzt und wer für die Wegesicherung zuständig ist. 7. Umgestaltung Straßenraum Alt-Praunheim und des
Dalles: Der Magistrat prüft
die verkehrlichen Auswirkungen sowie die Umsetzbarkeit der Maßnahmen in
zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Die Beratungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen.
8. Siehe zu 7. 9. Aufwertung der Fritz-Lennig-Anlage: Die Aufstellung von zusätzlichen
Sitzgelegenheiten wird befürwortet. Die Finanzierung ist zu klären. Der
Spielplatz in der Fritz-Lenning-Anlage wird aus Sicht des Magistrats gut
angenommen und befindet sich in einem guten Zustand. Eine etwaige Neu- oder
Umgestaltung wird von daher seitens des Magistrats nicht mit Priorität
verfolgt. 10. Praunheimer Mühle: Der Magistrat folgt der Empfehlung
des OBR. Eine Umnutzung wird nicht verfolgt. 11. Gestaltung des Randbereichs der
Fritz-Lenning-Anlage: Die
Variante einer Bebauung am Rand wird nicht weiter verfolgt. 12. Umgestaltung der Straßenräume In der Römerstadt,
Haingrabenstraße, Ohlengarten und Sandplackenstraße: Der Rahmenplan sieht hier Handlungsbausteine vor. Es
handelt sich um eine langfristige Perspektive, welche bei fällig werden
Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden soll. Aktuell
besteht hierfür keine Handlungspriorität. 13. Gründung einer Standortgemeinschaft: Die
Wirtschaftsförderung ist auf die Praunheimer Unternehmen bezüglich der Gründung
einer Standortgemeinschaft zu gegangen. Die Resonanz auf die Anfrage nach
Beteiligung in einer Standortgemeinschaft ist sehr geringen ausgefallen. Von
der Gründung einer Standortgemeinschaft wird daher Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.02.2014, OA 476
Anregung an
den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4051
Antrag vom
19.09.2016, OF 60/7
Anregung an
den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7
am 10.03.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage B 75 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und
FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5820, 39. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 32 2