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Rahmenplan Ortsmitte Praunheim

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4802 - OA 476/14 OBR 7 - 1. Umgestaltung Graebestraße/Platzgestaltung: Für die Erweiterung zu einer Platzfläche ist der Ankauf einer privaten Grundstücksfläche sowie der Abriss eines ungenutzten Nebengebäudes erforderlich. Der Magistrat bereitet derzeit die gestalterische Konkretisierung der Entwurfsvorschläge aus dem Rahmenplan vor. 2. Bebauung Grundstück südl. Gemeindehaus: Für das Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Der Bebauungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Ergebnis der Planungswerkstatt. 3. Steg über den Nida-Altarm: Der Altarm weist an der angedachten Stelle einen dichten Bewuchs auf und dient diversen Vogelarten als Brut- und Nahrungshabitat. Dieser Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet, Zone II ausgewiesen. Die Errichtung einer Brücke würde neben dem flächenmäßigen Verlust an Ufergehölz eine Zerschneidung des Lebensraumes und eine dauerhafte Störung der vorhandenen Tierwelt durch Fußgänger- und Radverkehr bedeuten. Das Vorhaben kann deshalb nicht mit naturschutzrechtlichen Belangen in Einklang gebracht werden und wird vom Magistrat nicht weiter verfolgt. 4. Umnutzung Praunheimer Werkstätten: Die Beratungen zu einer möglichen Nachnutzung des Gebäudeensembles "Praunheimer Werkstätten" sind noch nicht abgeschlossen. 5. Auftaktsituation im Umfeld der Praunheimer Werkstätten: Mögliche Planungen und Maßnahmen bauen auf den Ergebnissen zu Pkt. 4 auf und befinden sich in der Beratung. 6. Umgestaltung der Freifläche vor dem Pflegeheim: Der Magistrat sucht das Gespräch mit den Eigentümern/Pächtern der Fläche. Für die öffentliche Nutzung der Fläche ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Eigentümern/Pächtern und dem Magistrat zu schließen. Zu klären ist u.a. wer die Freiflächengestaltung plant und umsetzt und wer für die Wegesicherung zuständig ist. 7. Umgestaltung Straßenraum Alt-Praunheim und des Dalles: Der Magistrat prüft die verkehrlichen Auswirkungen sowie die Umsetzbarkeit der Maßnahmen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Die Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 8. Siehe zu 7. 9. Aufwertung der Fritz-Lennig-Anlage: Die Aufstellung von zusätzlichen Sitzgelegenheiten wird befürwortet. Die Finanzierung ist zu klären. Der Spielplatz in der Fritz-Lenning-Anlage wird aus Sicht des Magistrats gut angenommen und befindet sich in einem guten Zustand. Eine etwaige Neu- oder Umgestaltung wird von daher seitens des Magistrats nicht mit Priorität verfolgt. 10. Praunheimer Mühle: Der Magistrat folgt der Empfehlung des OBR. Eine Umnutzung wird nicht verfolgt. 11. Gestaltung des Randbereichs der Fritz-Lenning-Anlage: Die Variante einer Bebauung am Rand wird nicht weiter verfolgt. 12. Umgestaltung der Straßenräume In der Römerstadt, Haingrabenstraße, Ohlengarten und Sandplackenstraße: Der Rahmenplan sieht hier Handlungsbausteine vor. Es handelt sich um eine langfristige Perspektive, welche bei fällig werden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden soll. Aktuell besteht hierfür keine Handlungspriorität. 13. Gründung einer Standortgemeinschaft: Die Wirtschaftsförderung ist auf die Praunheimer Unternehmen bezüglich der Gründung einer Standortgemeinschaft zu gegangen. Die Resonanz auf die Anfrage nach Beteiligung in einer Standortgemeinschaft ist sehr geringen ausgefallen. Von der Gründung einer Standortgemeinschaft wird daher Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4051 Antrag vom 19.09.2016, OF 60/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage B 75 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5820, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 32 2