Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“
Begründung
Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans "Ortsmitte Praunheim" durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder Städtebauförderung" kofinanziert werden kann. Begründung: In der ST 1180 hat der Magistrat dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation wesentlich verändert. So sind die Mittel für die og. Programme erheblich erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch stärker in den Fokus der Programme gerückt worden.