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Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 13 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder umfasst unter anderem die Programme "Soziale Stadt", "Stadtumbau" und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Alle drei Programme kommen derzeit in Frankfurt zur Anwendung und stehen der Stadt grundsätzlich zur Anmeldung weiterer Gebiete offen. In der Stellungnahme ST 1130 vom 03.08.2015 wurden die Grundzüge der Programme und die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eines der Programme ausführlich erläutert. Es ist richtig, dass der Bund die Mittel für das Programm "Soziale Stadt" in den vergangenen beiden Jahren erheblich erhöht hat. Dies natürlich auch vor dem Hintergrund der gewachsenen Integrationsleistung, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle zu erbringen haben. Der Anteil der Bundesförderung, der auf das Land Hessen entfällt, wird derzeit vom Land vollständig gegenfinanziert, so dass z. B. im Jahr 2016 im Programm "Soziale Stadt" insgesamt 20,9 Millionen Euro an 30 Standorte in Hessen bewilligt wurden. Zur Aufnahme in dieses Programm müssten in einem Stadtteil oder Quartier entsprechende soziale Problemlagen vorhanden sein. Wie bereits in der ST 1130 vom 03.08.2015 dargestellt trifft der Rahmenplan hierzu keine Aussagen, da er lediglich ein Fachplan ist, der die städtebaulichen Themen bearbeitet. Der Bericht zum "Monitoring 2013 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" des Sozialdezernates zeigt allerdings, dass weder der Stadtteil Praunheim noch einer seiner fünf Stadtbezirke in der Liste der 18 am stärksten benachteiligten Stadtbezirke zu finden ist. Ein Aufnahmeantrag in das Programm "Soziale Stadt" hätte nach Einschätzung des Magistrats daher voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 644