Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST
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Betreff: Rahmenplan
Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme
"Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Die Städtebauförderung des
Bundes und der Länder umfasst unter anderem die Programme "Soziale Stadt",
"Stadtumbau" und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Alle drei Programme
kommen derzeit in Frankfurt zur Anwendung und stehen der Stadt grundsätzlich
zur Anmeldung weiterer Gebiete offen. In der Stellungnahme ST 1130 vom
03.08.2015 wurden die Grundzüge der Programme und die Voraussetzungen für eine
Aufnahme in eines der Programme ausführlich erläutert. Es ist richtig, dass der Bund die Mittel für das
Programm "Soziale Stadt" in den vergangenen beiden Jahren erheblich erhöht hat.
Dies natürlich auch vor dem Hintergrund der gewachsenen Integrationsleistung,
die die Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle zu erbringen haben.
Der Anteil der Bundesförderung, der auf das Land Hessen entfällt, wird derzeit
vom Land vollständig gegenfinanziert, so dass z. B. im Jahr 2016 im Programm
"Soziale Stadt" insgesamt 20,9 Millionen Euro an 30 Standorte in Hessen
bewilligt wurden. Zur Aufnahme in dieses Programm müssten in einem
Stadtteil oder Quartier entsprechende soziale Problemlagen vorhanden sein. Wie
bereits in der ST 1130 vom 03.08.2015 dargestellt trifft der Rahmenplan hierzu
keine Aussagen, da er lediglich ein Fachplan ist, der die städtebaulichen
Themen bearbeitet. Der Bericht zum "Monitoring 2013 zur sozialen Segregation
und Benachteiligung in Frankfurt am Main" des Sozialdezernates zeigt
allerdings, dass weder der Stadtteil Praunheim noch einer seiner fünf
Stadtbezirke in der Liste der 18 am stärksten benachteiligten Stadtbezirke zu
finden ist. Ein Aufnahmeantrag in das Programm "Soziale Stadt" hätte nach
Einschätzung des Magistrats daher voraussichtlich keine Aussicht auf
Erfolg. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 644