Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
644 entstanden aus
Vorlage: OF 61/7 vom 19.09.2016
Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung
durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder
"Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten,
erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim durch
die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder "Städtebauförderung"
kofinanziert werden kann. Begründung: In der Stellungnahme ST 1130 hat der Magistrat
dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der
beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den
Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen
städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die
die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation
wesentlich verändert. So sind die Mittel für die o. g. Programme erheblich
erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch
stärker in den Fokus der Programme gerückt worden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4051
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2015, ST 1130
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 13
Aktenzeichen: 61 0