Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme „Soziale Stadt“ oder „Städtebauförderung“
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Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 644 entstanden aus Vorlage: OF 61/7 vom 19.09.2016
Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim II - Kofinanzierung durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" oder "Städtebauförderung" Vorgang: OM 4051/15 OBR 7; ST 1130/15 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen, ob die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim durch die Bundesförderprogramme "Soziale Stadt" und/oder "Städtebauförderung" kofinanziert werden kann. Begründung: In der Stellungnahme ST 1130 hat der Magistrat dargelegt, dass die Gesamtsituation in Praunheim keine Aufnahme in eines der beiden Programme rechtfertigt. Unter anderem wird dargelegt, dass aus den Ergebnissen der Rahmenplanung zur Ortsmitte Praunheim "keine erheblichen städtebaulichen Missstände oder Funktionsverluste deutlich geworden sind, die die Anmeldung in eines der oben beschriebenen Programme nahelegen." Seit dieser Stellungnahme hat sich die Situation wesentlich verändert. So sind die Mittel für die o. g. Programme erheblich erhöht worden und die Verbesserung der Wohnsituation in den Stadteilen ist noch stärker in den Fokus der Programme gerückt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7