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Wohngebiet An der Sandelmühle; Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1126 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle; Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "An der Sandelmühle" wurde die ver-kehrliche Erschließung des Plangebietes bereits intensiv betrachtet. Grundlage dieser Betrachtung waren a) die örtliche gebaute Situation, b) die verkehrliche Situation im Bestand, c) die verkehrlichen Auswirkungen bei Inanspruchnahme des geltenden Baurechts sowie bei Umwandlung der gewerblichen Flächen in Wohnbauflächen gemäß der Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 889 und d) der Handlungsspielraum zur Anpassung der Verkehrsanlagen. Darüber hinaus wurden auf Grund der Anregungen des Ortsbeirates e) Überlegungen zur Verkehrsorganisation im erweiterten Bereich der Olof-Palme-Straße aufgezeigt. a) Bauliche Situation im Bestand Der Straßenzug Hessestraße - Olof-Palme-Straße ist als Haupterschließungsstraße vorgesehen und wurde dementsprechend mit einer zweistreifigen Fahrbahn ohne gesonderte Radverkehrsführung hergestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist mittels Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Im Bereich der Hessestraße wird sie von einer Stadtbahnlinie gekreuzt (Bahnübergang). Entlang des Straßenzuges verläuft eine weitere Stadtbahnstrecke auf einem besonderen Gleiskörper außerhalb des eigentlichen Straßenraumes. Der Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Kupferhammer / An der Sandelmühle ist ohne zusätzliche Fahrstreifen für die abbiegenden Kraftfahrzeuge ausgebaut. In der Straße An der Sandelmühle ist direkt am Kreuzungsbereich ein Bahnübergang vorhanden. Zur Sicherung des Bahnüberganges ist dieser Kreuzungsarm mit einer Lichtsignalanlage und Schranken versehen worden. Direkt nördlich der Einmündung An der Sandelmühle ist entlang der Olof-Palme-Straße eine barrierefreie Stadtbahnhaltestelle mit signalgesicherten Gleisquerungen vorhanden. Die Querungen der Olof-Palme-Straße sind durch Fußgängerüberwege geregelt. b) Verkehrliche Situation im Bestand Zur Betrachtung des Verkehrsaufkommens wurde am 28.09.2011 eine Verkehrs-zählung durchgeführt (siehe Stellungnahme ST 1512 vom 14.09.2012). Am Knoten wurden 9.270 Kfz in 24 Stunden erfasst. Am 25.04.2017 wurden mittels einer Querschnittszählung an der Olof-Palme-Straße sowie in der Straße An der Sandelmühle die Verkehrsdaten aus dem Jahr 2011 auf ihre Aktualität überprüft: Olof-Palme-Straße zwischen Kupferhammer/An den Mühlwegen: Jahr der Zählung Richtung Süd stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Nord stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 4.150 3.930 8.080 2017 4.011 3.765 7.776 An der Sandelmühle zwischen Brühfeld und Hessestraße: Jahr der Zählung Richtung Brühfeld stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Hesse-straße stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 890 780 1.670 2017 900 780 1.680 Die Verkehrsbelastungszahlen aus den Jahren 2011 sowie 2017 sind nahezu gleich. Hieraus ergibt sich, dass die bereits vorliegenden Verkehrsbetrachtungen weiterhin Bestand haben. Die Analyse der Daten zeigt, dass an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer bereits im Bestand keine völlig befriedigende Verkehrsabwicklung aufweist. Die zur Sicherung des Stadtbahnverkehrs geometriebedingt erforderlichen Sperrzeiten sind ausgeprägt und reduzieren die zur Abwicklung des sonstigen Verkehrs verfügbaren Zeiten. Einzelne rechts bzw. links in die Straße An der Sandelmühle abbiegende Fahrzeuge blockieren beim Warten den nachfolgenden Verkehr in der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße. Bei Schrankenschließung am Bahnübergang können diese Abbieger dann nicht abfließen und behindern während der gesamten Schließzeit den Verkehr auf der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße​. Infolgedessen müssen sich auch nach Öffnung des Bahnüberganges die aus der Straße An der Sandelmühle ausfahrenden Kraftfahrer gedulden, bis der Verkehr in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße abgeflossen ist. Im direkten Nachgang der Installation der Sicherungsmaßnahmen an dem Bahnübergang haben die Fachstellen die Technik unabhängig von den Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 889 weiter optimiert, um die Sperrzeiten und damit die Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Ein Handlungsspielraum für weitere Optimierungen ist nun nicht mehr erkennbar. c) Verkehrserzeugung durch die Flächennutzungen gemäß geltendem und geplantem Baurecht In dem derzeit noch gültigen Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche des Plangebietes beinhaltet, wird diese Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Bliebe dieser Bebauungsplan unverändert, würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" also nicht durchgeführt, würde die Fläche mittelfristig eine gewerbliche Nutzung erfahren. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen (Bericht des Magistrats B 328 vom 23.07.2012). Folgende Nutzungsmöglichkeiten des Plangebietes wurden untersucht: Nutzung Gewerbe Nutzung Büro Nutzung Wohnfläche mit Kindertagesstätte (KiTa) Die verschiedenen Nutzungen ergeben wie folgt unterschiedliche Neuverkehre: Vormittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Kfz/24h Nutzung Gewerbe 210 140 1.545 Nutzung Büro 185 110 1.415 Nutzung Wohnen mit KiTa 90 85 810 Mit der Nutzung der durch den Bebauungsplan Nr.889 überplanten Flächen wird zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die Variantenbetrachtung der Verkehrserzeugung zeigt auf, dass eine im Bestand baurechtlich mögliche Nutzung der Fläche für Gewerbebetriebe und Büronutzungen wesentlich mehr Verkehr erzeugen würde, als die im Bebauungsplan dargestellte Wohnnutzung mit einer Kindertagesstätte. Bei der geplanten Wohnnutzung erhöht sich die Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle um maximal 10 %. Bei einer Nutzung der Flächen durch Gewerbe oder Büronutzung würde sich die Belastung um das Doppelte, also 20 %, erhöhen. In der Olof-Palme-Straße zwischen der Straße Kupferhammer und An den Mühlwegen ist ein Verkehrszuwachs von ca. 5 % mit Wohnnutzung zu erwarten. Mit Gewerbe- oder Büronutzung stiege die Belastung um etwa 8 %. d) Handlungsspielraum zur Anpassung der Verkehrsanlagen zum Anschluss des Plangebietes Die Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle ist zumindest temporär eingeschränkt. Mit der Änderung der zukünftigen Nutzung des Plangebietes in einen Wohnstandort wird der Kraftfahrzeugverkehr zwar geringer zunehmen als bei einer gewerblichen Nutzung, aber er wird zunehmen. Vor diesem Hintergrund wurden Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes angestellt. Der erste Ansatz für Verbesserungen waren über die bereits ausgeschöpften signaltechnischen Optimierungen hinaus gehende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle. Behinderungen des Verkehrs in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße durch wartepflichtige Abbieger in die Straße An der Sandelmühle könnten durch zusätzliche Fahrstreifen für die wartepflichtigen Abbieger vermieden bzw. deutlich reduziert werden. Dazu wäre die Fahrbahnfläche um ca. 3 m zu verbreitern, allein die dafür erforderlichen Flächen sind im Straßenraum der Olof-Palme-Straße nicht verfügbar. Der Abriss der vorhanden Gebäude ist ebenso wenig realisierbar, wie die Verschiebung der Stadtbahngleise und der barrierefrei ausgebauten Stadtbahnhaltestelle. Neben den erheblichen Kosten der Maßnahme würden im Kontext der Gleisverschiebungen auch umfangreiche Eingriffe in die privaten Liegenschaften östlich der Hessestraße notwendig werden. Der zweite Ansatz waren Überlegungen zu einer zweiten Anbindung des Plangebietes an die Olof-Palme-Straße. Bau- und verfahrenstechnisch wäre eine Anbindung noch vor dem Urselbach im Bereich des nördlichen Bahnsteigzuganges anzustreben. Schon die einfache Betrachtung der Flächenverfügbarkeiten zeigte, dass hier ebenfalls keine separaten Fahrstreifen für die in das Plangebiet abbiegenden Fahrzeuge hergestellt werden können, bei einer Neuanlage eines Bahnüberganges also der gleiche Sicherungsaufwand mit den gleichen Auswirkungen wie an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle erforderlich wäre. Auf Grund des daraus resultierenden geringen Nutzens wurde dieser Ansatz verworfen. Der dritte Ansatz war die Nutzung der Gleisquerungen der Kaltmühle zur zusätzlichen Erschließung des Plangebietes. Diese Anbindung wurde als Option in den Bebauungsplanentwurf vom 03.05.2012 aufgenommen. Der nördliche Anschluss des Gebietes wurde jedoch bereits im Jahr 2013 aus mehreren, dem Ortsbeirat bereits mitgeteilten Gründen, verworfen: Mit der zusätzlichen Anbindung des Plangebietes verliert die Sicherung der Gleisquerung den Bestandsschutz und ist gemäß der aktuellen Regelwerke und dem Stand der Technik zu sichern. Die ungünstige Situation mit der Gleislage direkt an der Olof-Palme-Straße und der angrenzenden Brücke über den Urselbach führt bei der zweiten Zufahrt ebenfalls zu einer mit dem südlichen Knotenpunkt vergleichbaren Signalisierung, entsprechenden Sperrzeiten sowie Behinderungen des geradeaus fahrenden Kraftfahrzeugverkehrs (siehe Stellungnahme ST 803 vom 10.06.2013). Eine spürbare Entlastung bzw. strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer ist mit dem Bau eines weiteren Knotenpunktes nördlich davon also nicht zu erwarten. Zusätzlich befindet sich im nordwestlichen Bereich des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche (Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Flurstücke 284/63, 373/97 und 70/23), bestehend aus Hecken und Gehölzen, die vor längerer Zeit als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt und bereits 1996 als Vogelschutzgehölz angepflanzt wurde. Des Weiteren besteht für die Fläche eine eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, die besagt, dass die Flurstücke nur als Vogelschutzgehölz genutzt werden dürfen. Aus einem Anschluss des Plangebietes an die Gleisquerung der Kaltmühle ergibt sich ein erheblicher Eingriff in das Vogelschutzgehölz, da für die Straße auch ein Brückenbauwerk über den Urselbach erstellt werden muss. Der vorhandene Gehölzbestand ist in seiner Funktion wertvoll und solch ein struktureller Eingriff deshalb aus Sicht des Magistrates nicht vertretbar. Somit ist nach Einschätzung des Magistrates der Aufwand für eine zweite Zufahrt, die den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine komplette Signalisierung des Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle nach sich zieht, vor allem jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen (ST 803 vom 10.06.2013). Diese Entscheidung wurde bereits im Jahr 2012 mitgeteilt (B 328 vom 23.07.2012). Für den Abschnitt der Olof-Palme-Straße zwischen der Lurgiallee und der Marie-Curie-Straße regt der Ortsbeirat eine Aufweitung der Fahrbahn zu Gunsten des Verkehrsflusses im Kraftfahrzeugverkehr an. In dem beengten Verkehrsraum der Olof-Palme-Straße, der sich durch die vorhandene Bebauung westlich und die Lage der Stadtbahntrasse östlich entlang der Straße ergibt, sind die Einrichtung zusätzlicher Fahrstreifen nicht realisierbar, da keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen. Westlich der Olof-Palme-Straße sind private Flächen vorhanden. Auf der östlichen Seite der Stadtbahn befindet sich im Anschluss an die Stadtbahntrasse ein Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main (Zone II). e) Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der nördlichen Olof-Palme-Straße Ein Ausbau des o. g. Abschnittes der Olof-Palme-Straße ist kontraproduktiv zu der Anregung des Ortsbeirates, die Belastung der Kreuzung Olof-Palme-Straße/ Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle zu reduzieren und dem Wunsch des Ortsbeirates, dazu ein Verkehrskonzept vorgelegt zu bekommen. Mit der Verbesserung des Verkehrsflusses im nördlichen Abschnitt der Olof-Palme-Straße wird die Verbindung insgesamt attraktiver und zieht zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr an, der die Probleme an der Kreuzung mit der Straße An der Sandelmühle verstärken könnte. Zu entsprechenden Überlegungen hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1 vom 09.01.2017 bereits ausführlich informiert: "Um Anwohner vom gebietsfremden Durchgangsverkehr zu entlasten, ist die übergeordnete Verkehrsführung und Wegweisung bereits heute auf den Straßenzug Dillenburger Straße - Rosa-Luxemburg-Straße - Marie-Curie-Straße ausgerichtet. Eine Ausweitung der Wegweisung zur BAB A 661 bis in die Dillenburger Straße ist grundsätzlich vorstellbar. Nach Einschätzung des Magistrats ändert das jedoch wenig an der mutmaßlich hohen Belastung des Straßenzuges Hessestraße - Olof-Palme-Straße mit Durchgangsverkehrsbeziehungen aus Richtung Eschersheimer Landstraße zur BAB A 661 Anschlussstelle Heddernheim bzw. umgekehrt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier überwiegend um ortskundige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer handelt, die sich nicht an der wegweisenden Beschilderung orientieren, sondern über eine gute Netzkenntnis verfügen. Vom Knotenpunkt Dillenburger Straße/Hessestraße zum Knotenpunkt Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße ist die übergeordnete Verbindung über die Rosa-Luxem-burg-Straße etwa doppelt so lang wie über die geradlinige Verbindung durch das nachgeordnete Netz. Eine Möglichkeit wäre eine Unterbrechung der Olof-Palme-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr im Abschnitt nördlich der Lurgiallee. Durchgangsverkehr bliebe möglich, die Verbindung über die Lurgiallee wäre aber weniger attraktiv als die geradlinige Verbindung durch die Olof-Palme-Straße. Die oben beschriebene übergeordnete Verbindung über die Rosa-Luxemburg-Straße wäre nur noch etwa 1,4 mal so weit wie die Verbindung durch die Quartiere. Eine fundierte Untersuchung der Möglichkeiten und der Auswirkungen einer veränderten Netztypologie sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden . .". Für die weitere Bearbeitung hat der Magistrat den Ortsbeirat in der ST 1/17 um einen deutlichen Hinweis gebeten, in welche Richtung die Überlegungen weiter betrieben werden sollen. Da in der OM 1330/17 darauf noch nicht eingegangen wurde, wird der Magistrat mit dem Ortsvorsteher Kontakt aufnehmen, um ein Planergespräch mit Vertretern des Ortsbeirates zu organisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330