Wohngebiet An der Sandelmühle; Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST
1126
Betreff: Wohngebiet An der
Sandelmühle; Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 899 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "An der
Sandelmühle" wurde die ver-kehrliche Erschließung des Plangebietes bereits
intensiv betrachtet. Grundlage dieser Betrachtung waren a) die örtliche gebaute Situation, b) die verkehrliche Situation im Bestand, c) die verkehrlichen Auswirkungen bei
Inanspruchnahme des geltenden Baurechts sowie bei Umwandlung der
gewerblichen Flächen in Wohnbauflächen gemäß der Zielsetzung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 889 und d) der Handlungsspielraum zur Anpassung der
Verkehrsanlagen.
Darüber hinaus wurden auf Grund
der Anregungen des Ortsbeirates e) Überlegungen zur Verkehrsorganisation im
erweiterten Bereich der Olof-Palme-Straße aufgezeigt. a) Bauliche Situation im Bestand Der Straßenzug Hessestraße - Olof-Palme-Straße ist
als Haupterschließungsstraße vorgesehen und wurde dementsprechend mit einer
zweistreifigen Fahrbahn ohne gesonderte Radverkehrsführung hergestellt. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist mittels Verkehrszeichen auf 30 km/h
beschränkt. Im Bereich der Hessestraße wird sie von einer Stadtbahnlinie
gekreuzt (Bahnübergang). Entlang des Straßenzuges verläuft eine weitere
Stadtbahnstrecke auf einem besonderen Gleiskörper außerhalb des eigentlichen
Straßenraumes.
Der Kreuzungsbereich
Olof-Palme-Straße / Kupferhammer / An der Sandelmühle ist ohne zusätzliche
Fahrstreifen für die abbiegenden Kraftfahrzeuge ausgebaut. In der Straße An der
Sandelmühle ist direkt am Kreuzungsbereich ein Bahnübergang vorhanden. Zur
Sicherung des Bahnüberganges ist dieser Kreuzungsarm mit einer
Lichtsignalanlage und Schranken versehen worden. Direkt nördlich der Einmündung An der Sandelmühle
ist entlang der Olof-Palme-Straße eine barrierefreie Stadtbahnhaltestelle mit
signalgesicherten Gleisquerungen vorhanden. Die Querungen der Olof-Palme-Straße
sind durch Fußgängerüberwege geregelt. b) Verkehrliche Situation im Bestand Zur Betrachtung des Verkehrsaufkommens wurde am
28.09.2011 eine Verkehrs-zählung durchgeführt (siehe Stellungnahme ST 1512 vom
14.09.2012). Am Knoten wurden 9.270 Kfz in 24 Stunden erfasst. Am 25.04.2017 wurden mittels einer
Querschnittszählung an der Olof-Palme-Straße sowie in der Straße An der
Sandelmühle die Verkehrsdaten aus dem Jahr 2011 auf ihre Aktualität
überprüft: Olof-Palme-Straße zwischen
Kupferhammer/An den Mühlwegen:
Jahr der
Zählung Richtung
Süd stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung
Nord stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt
[Kfz in 24 Std.] 2011
4.150 3.930 8.080 2017
4.011 3.765 7.776 An der Sandelmühle zwischen Brühfeld und
Hessestraße:
Jahr der
Zählung Richtung
Brühfeld stadteinwärts [Kfz in 24 Std.]
Richtung
Hesse-straße stadtauswärts [Kfz in 24 Std.]
Gesamt [Kfz in 24 Std.]
2011 890 780 1.670 2017
900 780 1.680 Die Verkehrsbelastungszahlen aus den Jahren 2011
sowie 2017 sind nahezu gleich. Hieraus ergibt sich, dass die bereits
vorliegenden Verkehrsbetrachtungen weiterhin Bestand haben. Die Analyse der Daten zeigt, dass an der Kreuzung
Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer bereits im
Bestand keine völlig befriedigende Verkehrsabwicklung aufweist. Die zur
Sicherung des Stadtbahnverkehrs geometriebedingt erforderlichen Sperrzeiten
sind ausgeprägt und reduzieren die zur Abwicklung des sonstigen Verkehrs
verfügbaren Zeiten. Einzelne rechts bzw. links in die Straße An der
Sandelmühle abbiegende Fahrzeuge blockieren beim Warten den nachfolgenden
Verkehr in der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße. Bei Schrankenschließung
am Bahnübergang können diese Abbieger dann nicht abfließen und behindern
während der gesamten Schließzeit den Verkehr auf der Achse Hessestraße -
Olof-Palme-Straße. Infolgedessen müssen sich auch nach Öffnung des
Bahnüberganges die aus der Straße An der Sandelmühle ausfahrenden Kraftfahrer
gedulden, bis der Verkehr in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße
abgeflossen ist.
Im direkten Nachgang der
Installation der Sicherungsmaßnahmen an dem Bahnübergang haben die Fachstellen
die Technik unabhängig von den Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 889 weiter
optimiert, um die Sperrzeiten und damit die Auswirkungen auf den
Kraftfahrzeugverkehr auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Ein
Handlungsspielraum für weitere Optimierungen ist nun nicht mehr erkennbar.
c) Verkehrserzeugung durch die Flächennutzungen
gemäß geltendem und geplantem Baurecht In dem derzeit noch gültigen Bebauungsplan Nr. 537,
der die Fläche des Plangebietes beinhaltet, wird diese Fläche als
eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Bliebe dieser Bebauungsplan
unverändert, würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" also
nicht durchgeführt, würde die Fläche mittelfristig eine gewerbliche Nutzung
erfahren. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen
Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen (Bericht des Magistrats
B 328 vom 23.07.2012). Folgende Nutzungsmöglichkeiten des Plangebietes
wurden untersucht: Nutzung Gewerbe Nutzung Büro Nutzung Wohnfläche mit Kindertagesstätte (KiTa)
Die verschiedenen Nutzungen ergeben wie folgt
unterschiedliche Neuverkehre:
Vormittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Kfz/24h
Nutzung Gewerbe 210 140
1.545 Nutzung Büro 185 110
1.415 Nutzung Wohnen mit KiTa 90 85
810 Mit der Nutzung der durch den Bebauungsplan Nr.889
überplanten Flächen wird zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die Variantenbetrachtung
der Verkehrserzeugung zeigt auf, dass eine im Bestand baurechtlich mögliche
Nutzung der Fläche für Gewerbebetriebe und Büronutzungen wesentlich mehr
Verkehr erzeugen würde, als die im Bebauungsplan dargestellte Wohnnutzung mit
einer Kindertagesstätte. Bei der geplanten Wohnnutzung erhöht sich die
Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle um
maximal 10 %. Bei einer Nutzung der Flächen durch Gewerbe oder Büronutzung
würde sich die Belastung um das Doppelte, also 20 %, erhöhen. In der
Olof-Palme-Straße zwischen der Straße Kupferhammer und An den Mühlwegen ist ein
Verkehrszuwachs von ca. 5 % mit Wohnnutzung zu erwarten. Mit Gewerbe- oder
Büronutzung stiege die Belastung um etwa 8 %. d) Handlungsspielraum zur Anpassung der
Verkehrsanlagen zum Anschluss des Plangebietes Die Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs an der
Kreuzung Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle ist
zumindest temporär eingeschränkt. Mit der Änderung der zukünftigen Nutzung des
Plangebietes in einen Wohnstandort wird der Kraftfahrzeugverkehr zwar geringer
zunehmen als bei einer gewerblichen Nutzung, aber er wird zunehmen. Vor diesem
Hintergrund wurden Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes
angestellt. Der erste Ansatz für Verbesserungen
waren über die bereits ausgeschöpften signaltechnischen Optimierungen hinaus
gehende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im
Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle.
Behinderungen des Verkehrs in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße durch
wartepflichtige Abbieger in die Straße An der Sandelmühle könnten durch
zusätzliche Fahrstreifen für die wartepflichtigen Abbieger vermieden bzw.
deutlich reduziert werden. Dazu wäre die Fahrbahnfläche um ca. 3 m zu
verbreitern, allein die dafür erforderlichen Flächen sind im Straßenraum der
Olof-Palme-Straße nicht verfügbar. Der Abriss der vorhanden Gebäude ist ebenso
wenig realisierbar, wie die Verschiebung der Stadtbahngleise und der
barrierefrei ausgebauten Stadtbahnhaltestelle. Neben den erheblichen Kosten der
Maßnahme würden im Kontext der Gleisverschiebungen auch umfangreiche Eingriffe
in die privaten Liegenschaften östlich der Hessestraße notwendig werden.
Der zweite Ansatz waren Überlegungen zu einer
zweiten Anbindung des Plangebietes an die Olof-Palme-Straße. Bau- und
verfahrenstechnisch wäre eine Anbindung noch vor dem Urselbach im Bereich des
nördlichen Bahnsteigzuganges anzustreben. Schon die einfache Betrachtung der
Flächenverfügbarkeiten zeigte, dass hier ebenfalls keine separaten Fahrstreifen
für die in das Plangebiet abbiegenden Fahrzeuge hergestellt werden können, bei
einer Neuanlage eines Bahnüberganges also der gleiche Sicherungsaufwand mit den
gleichen Auswirkungen wie an der Kreuzung
Olof-Palme-Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle erforderlich
wäre. Auf Grund des daraus resultierenden geringen Nutzens wurde dieser Ansatz
verworfen. Der dritte Ansatz war die Nutzung
der Gleisquerungen der Kaltmühle zur zusätzlichen Erschließung des
Plangebietes. Diese Anbindung wurde als Option in den Bebauungsplanentwurf vom
03.05.2012 aufgenommen. Der nördliche Anschluss des Gebietes wurde jedoch
bereits im Jahr 2013 aus mehreren, dem Ortsbeirat bereits mitgeteilten Gründen,
verworfen: Mit der zusätzlichen Anbindung des
Plangebietes verliert die Sicherung der Gleisquerung den Bestandsschutz und ist
gemäß der aktuellen Regelwerke und dem Stand der Technik zu sichern. Die
ungünstige Situation mit der Gleislage direkt an der Olof-Palme-Straße und der
angrenzenden Brücke über den Urselbach führt bei der zweiten Zufahrt ebenfalls
zu einer mit dem südlichen Knotenpunkt vergleichbaren Signalisierung,
entsprechenden Sperrzeiten sowie Behinderungen des geradeaus fahrenden
Kraftfahrzeugverkehrs (siehe Stellungnahme ST 803 vom 10.06.2013). Eine spürbare Entlastung bzw.
strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes
Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer ist mit dem Bau
eines weiteren Knotenpunktes nördlich davon also nicht zu erwarten. Zusätzlich befindet sich im nordwestlichen Bereich
des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche (Gemarkung Heddernheim, Flur 9,
Flurstücke 284/63, 373/97 und 70/23), bestehend aus Hecken und Gehölzen, die
vor längerer Zeit als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt und bereits 1996 als
Vogelschutzgehölz angepflanzt wurde. Des Weiteren besteht für die Fläche eine
eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, die besagt, dass die Flurstücke nur
als Vogelschutzgehölz genutzt werden dürfen. Aus einem Anschluss des
Plangebietes an die Gleisquerung der Kaltmühle ergibt sich ein erheblicher
Eingriff in das Vogelschutzgehölz, da für die Straße auch ein Brückenbauwerk
über den Urselbach erstellt werden muss. Der vorhandene Gehölzbestand ist in
seiner Funktion wertvoll und solch ein struktureller Eingriff deshalb aus Sicht
des Magistrates nicht vertretbar. Somit ist nach Einschätzung des Magistrates der
Aufwand für eine zweite Zufahrt, die den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine
komplette Signalisierung des Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle
nach sich zieht, vor allem jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die
sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des
Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen (ST
803 vom 10.06.2013). Diese Entscheidung wurde bereits im Jahr 2012 mitgeteilt
(B 328 vom 23.07.2012). Für den Abschnitt der Olof-Palme-Straße zwischen der
Lurgiallee und der Marie-Curie-Straße regt der Ortsbeirat eine Aufweitung der
Fahrbahn zu Gunsten des Verkehrsflusses im Kraftfahrzeugverkehr an. In dem beengten Verkehrsraum der Olof-Palme-Straße,
der sich durch die vorhandene Bebauung westlich und die Lage der
Stadtbahntrasse östlich entlang der Straße ergibt, sind die Einrichtung
zusätzlicher Fahrstreifen nicht realisierbar, da keine ausreichenden Flächen
zur Verfügung stehen. Westlich der Olof-Palme-Straße sind private Flächen
vorhanden. Auf der östlichen Seite der
Stadtbahn befindet sich im Anschluss an die Stadtbahntrasse ein
Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main
(Zone II). e) Maßnahmen zur Verbesserung des
Verkehrsflusses in der nördlichen Olof-Palme-Straße Ein Ausbau des o. g. Abschnittes der
Olof-Palme-Straße ist kontraproduktiv zu der Anregung des Ortsbeirates, die
Belastung der Kreuzung Olof-Palme-Straße/ Hessestraße/Kupferhammer/An der
Sandelmühle zu reduzieren und dem Wunsch des Ortsbeirates, dazu ein
Verkehrskonzept vorgelegt zu bekommen. Mit der Verbesserung des Verkehrsflusses im
nördlichen Abschnitt der Olof-Palme-Straße wird die Verbindung insgesamt
attraktiver und zieht zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr an, der die Probleme an
der Kreuzung mit der Straße An der Sandelmühle verstärken könnte. Zu entsprechenden Überlegungen hat der Magistrat mit
der Stellungnahme ST 1 vom 09.01.2017 bereits ausführlich informiert: "Um Anwohner vom gebietsfremden
Durchgangsverkehr zu entlasten, ist die übergeordnete Verkehrsführung und
Wegweisung bereits heute auf den Straßenzug Dillenburger Straße -
Rosa-Luxemburg-Straße - Marie-Curie-Straße ausgerichtet. Eine Ausweitung der
Wegweisung zur BAB A 661 bis in die Dillenburger Straße ist grundsätzlich
vorstellbar. Nach Einschätzung des Magistrats
ändert das jedoch wenig an der mutmaßlich hohen Belastung des Straßenzuges
Hessestraße - Olof-Palme-Straße mit Durchgangsverkehrsbeziehungen aus Richtung
Eschersheimer Landstraße zur BAB A 661 Anschlussstelle Heddernheim bzw.
umgekehrt. Vielmehr kann davon ausgegangen
werden, dass es sich hier überwiegend um ortskundige Kraftfahrerinnen und
Kraftfahrer handelt, die sich nicht an der wegweisenden Beschilderung
orientieren, sondern über eine gute Netzkenntnis verfügen. Vom Knotenpunkt Dillenburger Straße/Hessestraße zum
Knotenpunkt Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße ist die übergeordnete
Verbindung über die Rosa-Luxem-burg-Straße etwa doppelt so lang wie über die
geradlinige Verbindung durch das nachgeordnete Netz. Eine Möglichkeit wäre eine Unterbrechung der
Olof-Palme-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr im Abschnitt nördlich der
Lurgiallee. Durchgangsverkehr bliebe möglich, die Verbindung über die
Lurgiallee wäre aber weniger attraktiv als die geradlinige Verbindung durch die
Olof-Palme-Straße. Die oben beschriebene übergeordnete Verbindung über die
Rosa-Luxemburg-Straße wäre nur noch etwa 1,4 mal so weit wie die Verbindung
durch die Quartiere. Eine fundierte Untersuchung der Möglichkeiten und der
Auswirkungen einer veränderten Netztypologie sind mit einem erheblichen Aufwand
verbunden . .". Für die weitere Bearbeitung hat der Magistrat den
Ortsbeirat in der ST 1/17 um einen deutlichen Hinweis gebeten, in welche
Richtung die Überlegungen weiter betrieben werden sollen. Da in der OM 1330/17
darauf noch nicht eingegangen wurde, wird der Magistrat mit dem Ortsvorsteher
Kontakt aufnehmen, um ein Planergespräch mit Vertretern des Ortsbeirates zu
organisieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330