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Bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Betreff: Bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen den Gefahrenabwehrbehörden liegt die Überwachung des fließenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Landespolizei. Der Magistrat hat dieser deshalb die vorliegende Anregung übermittelt und die Zusage erhalten, dass im Rahmen der motorisierten Streifentätigkeit auch dem berechtigten Anliegen des Ortsbeirats entsprochen wird. Um das Durchfahrtsverbot noch deutlicher erkennbar werden zu lassen, wird der Magistrat kurzfristig zwei zusätzliche Hinweisschilder in Höhe der Liegenschaften Im Prüfling 54 und Im Prüfling 64 aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111