Bestehendes LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1097
Betreff: Bestehendes
LKW-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von
Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Im Rahmen der Aufgabenverteilung
zwischen den Gefahrenabwehrbehörden liegt die Überwachung des fließenden
Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Landespolizei. Der Magistrat hat
dieser deshalb die vorliegende Anregung übermittelt und die Zusage erhalten,
dass im Rahmen der motorisierten Streifentätigkeit auch dem berechtigten
Anliegen des Ortsbeirats entsprochen wird. Um das Durchfahrtsverbot noch deutlicher erkennbar
werden zu lassen, wird der Magistrat kurzfristig zwei zusätzliche
Hinweisschilder in Höhe der Liegenschaften Im Prüfling 54 und Im Prüfling 64
aufstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111