Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
- das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11
Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot
für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung
eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum
nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für
LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich,
anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach,
für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über
7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt
zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der
Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu
kontrollieren. Kontrollen
sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße /
Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße
Gwinnerstraße / Gelastraße
Flinschstraße / Gelastraße / Im
Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen
Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher
Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum
Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung
anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für
schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil
ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich
für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den
Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer,
die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in
Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 926
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015
Die
Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)