Toilettenanlage am Nieder Bahnhof wieder öffnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2010, ST
1067
Betreff: Toilettenanlage am
Nieder Bahnhof wieder öffnen In der Begründung zur Anregung OM 4204 führt der
Ortsbeirat aus, dass Toilettenanlagen als Teil des gesamten Verkehrssystems zu
sehen seien und nicht als Einzelobjekt einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
unterzogen werden könnten. Diese Annahme entspricht nicht den Gegebenheiten.
Die Betreiber des ÖPNV
konzentrieren sich ausschließlich auf ihr Kerngeschäft, den Transport von
Menschen von einem Ort zum anderen. Dafür besteht in Frankfurt am Main eine
Infrastruktur von 759 Haltestellen des ÖPNV, die mit 126 Linien bedient werden.
Weitere 26 Haltestellen der S-Bahn werden von neun Linien angesteuert. Es
werden jährlich etwa 109 Mio. Personen befördert. Der Betrieb von WCs für die Kunden des öffentlichen
Nachverkehrs gehört nach Auffassung der Verkehrsunternehmen nicht zu ihrem
Aufgabenbereich. Diese Haltung wird seit mehr als einhundert Jahren bundesweit
konsequent und einhellig von den jeweiligen örtlichen Verkehrsunternehmen und
auch der Deutsche Bahn AG vertreten. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen
sehen keine Verpflichtung der Verkehrsunternehmen des ÖPNV zum Betrieb von
Kunden-WCs vor.
Der Betrieb öffentlicher
WC-Anlagen ist insgesamt gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um eine
freiwillige Aufgabe der Kommunen und Landkreise. In der Folge betreiben die
Kommunen und Landkreise öffentliche Toiletten nach eigenem Ermessen und im
Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Körperschaft. Die
Stadt Frankfurt am Main betreibt öffentliche Toiletten unter anderem an
besonders wichtigen Haltestellen des ÖPNV wie zum Beispiel an Südbahnhof,
Hauptwache und Konstablerwache, in deren Umfeld in der Regel noch weitere
Aufenthaltsanlässe bestehen oder andere Gründe ein öffentliches WC sinnvoll
erscheinen lassen. Der Betrieb öffentlicher WC-Anlagen ist sehr
kostenintensiv und es besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei den WCs im
Bestand. Auch werden immer wieder zusätzliche öffentliche Toiletten im gesamten
Stadtgebiet gewünscht. Im Rahmen einer Gesamtuntersuchung hat der Magistrat
erhoben, welche WC-Standorte heute noch zeitgemäß sind und welche auch in den
nächsten 15 bis 20 Jahren an diesem Standort sinnvoll sein werden. Am S-Bahnhof in Nied stellt sich die Situation nach
der stadträumlichen Untersuchung wie folgt dar: aufgrund der im Verhältnis zu
anderen ÖPNV-Haltestellen geringen Zahl von Bahnreisenden und weil diese
vorwiegend in den Pendlerzeiten vor Ort sind, unterliegt das WC nicht
kontinuierlich sozialer Kontrolle. Im Umfeld besteht wenig Frequenz. Deshalb
entwickelte sich der Standort in den letzten Jahren zu einem Problemstandort:
Graffiti und Schmierereien sowie zweckfremde Nutzungen verschieder Gruppen
waren an der Tagesordnung. Durch Kontrollen der Ordnungskräfte lassen sich
Vandalismus und zweckfremde Nutzung nicht dauerhaft unterbinden. Ein zum
Problemstandort gewordenes WC wirkt sich vielmehr negativ auf das Umfeld aus
und beeinträchtigt das Sicherheitsempfinden der Passanten. Im Umfeld des WCs befinden sich außer der
S-Bahnstation keine weiteren Aufenthalts-anlässe wie Parks, große Spielplätze,
Einkaufsstraßen oder belebte Plätze. Aufgrund des stadträumlichen Umfeldes ist
eine größere dauerhafte soziale Kontrolle für das WC nicht zu erwarten. Darüber
hinaus ergab eine vergleichende Stichprobe der Nutzer-zahlen, dass das WC in
Nied äußerst selten genutzt wird. Eine Erhöhung der Nutzerzahlen ist aufgrund
der beschriebenen Struktur des Standortes nicht zu erwarten. Der weitere Betrieb des WCs an diesem Standort
erscheint wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Die eingesparten Mittel sollen
für die Sanierung zukünftig nachhaltig erfor-derlicher Standorte verwendet
werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche, nachhaltig erforderliche Standorte
aus eingesparten Mitteln finanziert werden. Im Ortsbezirk 6 werden verschiedene
mögliche neue Standorte untersucht. Im Sommer 2011 wird der Magistrat den
Gremien den Entwurf für das Zukunftskonzept zur Beschlussfassung vorlegen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.05.2010, OM 4204
Antrag vom
30.05.2015, OF
1390/6
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4310