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Toilettenanlage am Nieder Bahnhof wieder öffnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2010, ST 1067 Betreff: Toilettenanlage am Nieder Bahnhof wieder öffnen In der Begründung zur Anregung OM 4204 führt der Ortsbeirat aus, dass Toilettenanlagen als Teil des gesamten Verkehrssystems zu sehen seien und nicht als Einzelobjekt einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen werden könnten. Diese Annahme entspricht nicht den Gegebenheiten. Die Betreiber des ÖPNV konzentrieren sich ausschließlich auf ihr Kerngeschäft, den Transport von Menschen von einem Ort zum anderen. Dafür besteht in Frankfurt am Main eine Infrastruktur von 759 Haltestellen des ÖPNV, die mit 126 Linien bedient werden. Weitere 26 Haltestellen der S-Bahn werden von neun Linien angesteuert. Es werden jährlich etwa 109 Mio. Personen befördert. Der Betrieb von WCs für die Kunden des öffentlichen Nachverkehrs gehört nach Auffassung der Verkehrsunternehmen nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Diese Haltung wird seit mehr als einhundert Jahren bundesweit konsequent und einhellig von den jeweiligen örtlichen Verkehrsunternehmen und auch der Deutsche Bahn AG vertreten. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sehen keine Verpflichtung der Verkehrsunternehmen des ÖPNV zum Betrieb von Kunden-WCs vor. Der Betrieb öffentlicher WC-Anlagen ist insgesamt gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Kommunen und Landkreise. In der Folge betreiben die Kommunen und Landkreise öffentliche Toiletten nach eigenem Ermessen und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Körperschaft. Die Stadt Frankfurt am Main betreibt öffentliche Toiletten unter anderem an besonders wichtigen Haltestellen des ÖPNV wie zum Beispiel an Südbahnhof, Hauptwache und Konstablerwache, in deren Umfeld in der Regel noch weitere Aufenthaltsanlässe bestehen oder andere Gründe ein öffentliches WC sinnvoll erscheinen lassen. Der Betrieb öffentlicher WC-Anlagen ist sehr kostenintensiv und es besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei den WCs im Bestand. Auch werden immer wieder zusätzliche öffentliche Toiletten im gesamten Stadtgebiet gewünscht. Im Rahmen einer Gesamtuntersuchung hat der Magistrat erhoben, welche WC-Standorte heute noch zeitgemäß sind und welche auch in den nächsten 15 bis 20 Jahren an diesem Standort sinnvoll sein werden. Am S-Bahnhof in Nied stellt sich die Situation nach der stadträumlichen Untersuchung wie folgt dar: aufgrund der im Verhältnis zu anderen ÖPNV-Haltestellen geringen Zahl von Bahnreisenden und weil diese vorwiegend in den Pendlerzeiten vor Ort sind, unterliegt das WC nicht kontinuierlich sozialer Kontrolle. Im Umfeld besteht wenig Frequenz. Deshalb entwickelte sich der Standort in den letzten Jahren zu einem Problemstandort: Graffiti und Schmierereien sowie zweckfremde Nutzungen verschieder Gruppen waren an der Tagesordnung. Durch Kontrollen der Ordnungskräfte lassen sich Vandalismus und zweckfremde Nutzung nicht dauerhaft unterbinden. Ein zum Problemstandort gewordenes WC wirkt sich vielmehr negativ auf das Umfeld aus und beeinträchtigt das Sicherheitsempfinden der Passanten. Im Umfeld des WCs befinden sich außer der S-Bahnstation keine weiteren Aufenthalts-anlässe wie Parks, große Spielplätze, Einkaufsstraßen oder belebte Plätze. Aufgrund des stadträumlichen Umfeldes ist eine größere dauerhafte soziale Kontrolle für das WC nicht zu erwarten. Darüber hinaus ergab eine vergleichende Stichprobe der Nutzer-zahlen, dass das WC in Nied äußerst selten genutzt wird. Eine Erhöhung der Nutzerzahlen ist aufgrund der beschriebenen Struktur des Standortes nicht zu erwarten. Der weitere Betrieb des WCs an diesem Standort erscheint wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Die eingesparten Mittel sollen für die Sanierung zukünftig nachhaltig erfor-derlicher Standorte verwendet werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche, nachhaltig erforderliche Standorte aus eingesparten Mitteln finanziert werden. Im Ortsbezirk 6 werden verschiedene mögliche neue Standorte untersucht. Im Sommer 2011 wird der Magistrat den Gremien den Entwurf für das Zukunftskonzept zur Beschlussfassung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4204 Antrag vom 30.05.2015, OF 1390/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4310