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Toiletten am nördlichen Mainufer

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 7 Betreff: Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: OI 85/10 OBR 1, l. B 206/11 Der Magistrat hat die Untersuchungen für das Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in Frankfurt am Main nun abgeschlossen. Dabei wurde insbesondere der Bedarf für öffentliche WC-Nutzungen am innerstädtischen Mainufer untersucht. Die Untersuchung ergab, dass die Einrichtung von vier WC-Standorten empfohlen wird: je ein WC am nördlichen und südlichen Brückenkopf des Eisernen Steges, ein WC im Bereich des großen Spielplatzes an der Untermainbrücke (Nordufer) und im Bereich des Maincafés am südlichen Mainufer. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Der Magistrat hat daraufhin die Realisierung der vorgeschlagenen Standorte überprüft. Das innerstädtische Mainufer ist ein Bereich, der vielseitigen Anforderungen der zuständigen Dienststellen unterliegt (Anlage 2). Auch bestehende Verträge sind zu beachten. Daraus ergeben sich Zielkonflikte, die eine Realisierung der empfohlenen WC-Standorte nur eingeschränkt ermöglichen. Empfehlung Eiserner Steg Nordseite: Ein zusätzliches WC- Gebäude ist nicht genehmigungsfähig. Mit dem Betreiber der Personenschifffahrt konnte jedoch vereinbart werden, dass der Kartenverkaufspavillon, der zu einem Gastronomiepavillon umgebaut wird und mit Kundentoiletten ausgestattet wird, auch für öffentliche WC-Nutzungen zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um je ein WC für Damen und für Herren und ein Urinal. Deshalb wird außerdem an der Fassade des Pavillons auf die 200 Meter entfernte, barrierefreie Groß-WC-Anlage Paulsplatz hingewiesen werden. Empfehlung Eiserner Steg Südseite: Das ehemalige öffentliche WC im Brückenkopf wurde in einen Gastronomiebetrieb umgenutzt. Die Verträge haben noch eine längere Laufzeit, der Brückenkopf kann nicht für ein WC genutzt werden. Eine öffentliche Mitnutzung der Kundentoiletten ist wegen deren Lage in der Gaststätte bzw. im Logistikpavillon nicht möglich. Die Errichtung eines weiteren Gebäudes ist aus Gründen des Denkmalschutzes und wegen des Schutzes der Allee aus Flachschnittplatanen nicht möglich. Empfehlung Bereich Maincafé: Das ehemalige öffentliche WC in der Hochufermauer wurde in einen Gastronomiebetrieb umgenutzt. Die Verträge haben noch eine längere Laufzeit, die Räume können nicht für ein WC genutzt werden. Eine öffentliche Mitnutzung der sehr kleinen Kunden-WCs ist nicht möglich. Der derzeitige Betreiber des Maincafés erlaubt Passanten die Benutzung der Kundentoiletten. Empfehlung großer Spielplatz an der Friedensbrücke/ DLRG-Gebäude Mit dem DLRG wurden Gespräche über eine Integration einer öffentlichen Toilette in das vorhandene Gebäude geführt. Der Vorstand des DLRG war sehr offen für den Vorschlag. Allerdings benötigt der DLRG bereits heute schon mehr Nutzfläche als zur Verfügung steht. Darüber hinaus würde der DLRG gern die technischen Geräte hochwassersicher lagern können. Gemeinsam wurde eine Planung entwickelt, die die Integration einer barrierefreien WC-Anlage direkt am asphaltierten Uferweg vorsah. Eine solche WC-Anlage benötigt etwa 20- 24 Quadratmeter Fläche. Die wegfallenden Flächen sollten in einem Staffelgeschoss neu geschaffen werden, zusätzlicher Flächenbedarf für Treppen und Flure sollte ebenfalls durch Verlagerung von Funktionen in das erste Teilgeschoss kompensiert werden. Die bauliche Lösung durch Aufsetzen eines Staffelgeschosses zusätzliche Flächen zu gewinnen resultierte aus folgenden Eckdaten: Norden: Hafenbahngleis; es ist ein Mindestabstand von 3,60 Metern einzuhalten. Dieser Mindestabstand ist heute bereits erreicht. Eine Vergrößerung der Fläche nach Norden wäre nur möglich gewesen, wenn eine Sondergenehmigung der Hafenbahn die Verringerung des Abstandes auf 2,50 Meter erteilt würde. Diese Flächenvergrößerung erlaubt jedoch nicht den Einbau eines öffentlichen WCs, erfordert Ausgleichsflächen in der unmittelbaren Umgebung und hätte eine Niederlegung des derzeitigen Gebäudes und vollständigen Neubau des Gebäudes erfordert. Osten: Geschützter Baum Unmittelbar im Osten des Gebäudes befindet sich ein großer, geschützter Baum. Ein Anbau eines öffentlichen WCs im Osten des Gebäudes ist nicht möglich, da Kronen- und Wurzelbereiche unmittelbar betroffen wären. Um dem Schutz der Baumkrone Rechnung zu tragen, wurde das Staffelgeschoss auf der Westseite des Gebäudes geplant. Süden: Uferweg Das Gebäude liegt unmittelbar am Uferweg, eine Vergrößerung der Flächen ist nicht möglich. Osten: Parkplätze und Grube Der Anbau eines öffentlichen WCs im Osten des Gebäudes hätte erfordert, dass die unter den Parkplätzen befindlich Grube versetzt werden müsste. Ein alternativer Standort für die Grube ist kaum zu finden, die Verlagerung und Herstellung der Anschlüsse teuer. Ersatz für die wegfallenden und vom DLRG dringend für Einsatzfahrzeuge benötigten Stellplätze ist nicht möglich. Auch bei einem Anbau im Osten gilt, dass Ausgleichsflächen zu schaffen sind. Die Planung eines Staffelgeschosses hatte im Vergleich zu den anderen Varianten folgende Vorteile: - Keine Ausgleichsflächen erforderlich. - Im DLRG-Gebäude ist die Infrastruktur für ein WC bereits vorhanden. - Grundriss des Gebäudes und Gebäudesubstanz kann in maximalem Umfang beibehalten werden, deshalb wirtschaftliche Lösung. - Hochwassersichere Unterbringung der technischen Ausrüstung des DLRG im Obergeschoss möglich. - Kein Verlust von Nutzflächen für den DLRG. - Ästhetisch hochwertige Gestaltung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen möglich. - Positionierung eines barrierefreien, öffentlichen WCs im östlichen Teil des Gebäudes möglich. Dies ist für ein öffentliches WC der beste Standort. Ein entsprechender Bauantrag wurde eingereicht und abgelehnt, weil das Bild des Tiefufers durch die geplante Bebauung beeinträchtigt werde. Alternative Standorte in Brücken, Hochufermauern und die Reaktivierung des ehemaligen WCs am Nizza (Anlage 3) wurden ebenfalls überprüft und führten zu dem Ergebnis, dass eine funktionierende, barrierefreie WC-Anlage am nördlichen Mainufer aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Restriktionen nicht errichtet werden kann. Der Magistrat hat deshalb als letzte Lösungsmöglichkeit erfragt, ob ein mobiles, saisonales WC-Angebot am nördlichen Mainufer eingerichtet werden könnte. Dieses ist nicht genehmigungsfähig. Insgesamt kann eines der für das innerstädtische Mainufer empfohlenen WC-Angebote durch die öffentliche Mitnutzung der Kundentoiletten im neuen Gastronomie- und Kartenverkaufspavillon realisiert werden und an dieser Stelle auf die nahe gelegenen große und barrierefreie WC-Anlage am Paulspatz hingewiesen werden. Anlage 1 (ca. 2,8 MB) Anlage 2_und_3 (ca. 155 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2012, OF 129/1 Antrag vom 10.02.2012, OF 130/1 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.02.2010, OI 85 Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 294 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 557 Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 713 Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 206 Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 244 Antrag vom 30.05.2015, OF 1390/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4310 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 7 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 129/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1200, 8. Sitzung des OBR 1 vom 14.02.2012 Aktenzeichen: 91 22