Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.01.2012, B 7 Betreff: Toiletten am nördlichen
Mainufer Vorgang: OI 85/10 OBR 1, l. B 206/11 Der Magistrat hat die
Untersuchungen für das Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in
Frankfurt am Main nun abgeschlossen. Dabei wurde insbesondere der Bedarf für
öffentliche WC-Nutzungen am innerstädtischen Mainufer untersucht. Die
Untersuchung ergab, dass die Einrichtung von vier WC-Standorten empfohlen wird:
je ein WC am nördlichen und südlichen Brückenkopf des Eisernen Steges, ein WC
im Bereich des großen Spielplatzes an der Untermainbrücke (Nordufer) und im
Bereich des Maincafés am südlichen Mainufer. Die Ergebnisse der Untersuchung
sind dem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Der Magistrat hat daraufhin die Realisierung der
vorgeschlagenen Standorte überprüft. Das innerstädtische Mainufer ist ein
Bereich, der vielseitigen Anforderungen der zuständigen Dienststellen
unterliegt (Anlage 2). Auch bestehende Verträge sind zu beachten. Daraus
ergeben sich Zielkonflikte, die eine Realisierung der empfohlenen WC-Standorte
nur eingeschränkt ermöglichen. Empfehlung Eiserner Steg Nordseite: Ein zusätzliches WC- Gebäude ist nicht
genehmigungsfähig. Mit dem Betreiber der Personenschifffahrt konnte jedoch
vereinbart werden, dass der Kartenverkaufspavillon, der zu einem
Gastronomiepavillon umgebaut wird und mit Kundentoiletten ausgestattet wird,
auch für öffentliche WC-Nutzungen zur Verfügung gestellt wird. Es handelt
sich um je ein WC für Damen und für Herren und ein Urinal. Deshalb wird
außerdem an der Fassade des Pavillons auf die 200 Meter entfernte,
barrierefreie Groß-WC-Anlage Paulsplatz hingewiesen werden. Empfehlung Eiserner Steg Südseite: Das ehemalige öffentliche WC im Brückenkopf wurde in
einen Gastronomiebetrieb umgenutzt. Die Verträge haben noch eine längere
Laufzeit, der Brückenkopf kann nicht für ein WC genutzt werden. Eine
öffentliche Mitnutzung der Kundentoiletten ist wegen deren Lage in der
Gaststätte bzw. im Logistikpavillon nicht möglich. Die Errichtung eines weiteren Gebäudes ist aus
Gründen des Denkmalschutzes und wegen des Schutzes der Allee aus
Flachschnittplatanen nicht möglich. Empfehlung Bereich Maincafé: Das ehemalige öffentliche WC in der Hochufermauer
wurde in einen Gastronomiebetrieb umgenutzt. Die Verträge haben noch eine
längere Laufzeit, die Räume können nicht für ein WC genutzt werden. Eine öffentliche Mitnutzung der sehr
kleinen Kunden-WCs ist nicht möglich. Der derzeitige Betreiber des Maincafés
erlaubt Passanten die Benutzung der Kundentoiletten. Empfehlung großer Spielplatz an der Friedensbrücke/
DLRG-Gebäude Mit dem DLRG wurden Gespräche über
eine Integration einer öffentlichen Toilette in das vorhandene Gebäude geführt.
Der Vorstand des DLRG war sehr offen für den Vorschlag. Allerdings benötigt der
DLRG bereits heute schon mehr Nutzfläche als zur Verfügung steht. Darüber
hinaus würde der DLRG gern die technischen Geräte hochwassersicher lagern
können. Gemeinsam wurde eine Planung entwickelt, die die Integration einer
barrierefreien WC-Anlage direkt am asphaltierten Uferweg vorsah. Eine solche
WC-Anlage benötigt etwa 20- 24 Quadratmeter Fläche. Die wegfallenden Flächen
sollten in einem Staffelgeschoss neu geschaffen werden, zusätzlicher
Flächenbedarf für Treppen und Flure sollte ebenfalls durch Verlagerung von
Funktionen in das erste Teilgeschoss kompensiert werden. Die bauliche Lösung durch Aufsetzen eines
Staffelgeschosses zusätzliche Flächen zu gewinnen resultierte aus folgenden
Eckdaten: Norden: Hafenbahngleis; es ist ein
Mindestabstand von 3,60 Metern einzuhalten. Dieser Mindestabstand ist heute bereits erreicht.
Eine Vergrößerung der Fläche nach Norden wäre nur möglich gewesen, wenn eine
Sondergenehmigung der Hafenbahn die Verringerung des Abstandes auf 2,50 Meter
erteilt würde. Diese Flächenvergrößerung erlaubt jedoch nicht den Einbau eines
öffentlichen WCs, erfordert Ausgleichsflächen in der unmittelbaren Umgebung und
hätte eine Niederlegung des derzeitigen Gebäudes und vollständigen Neubau des
Gebäudes erfordert. Osten: Geschützter Baum Unmittelbar im Osten des Gebäudes befindet sich ein
großer, geschützter Baum. Ein Anbau eines öffentlichen WCs im Osten des
Gebäudes ist nicht möglich, da Kronen- und Wurzelbereiche unmittelbar betroffen
wären. Um dem Schutz der
Baumkrone Rechnung zu tragen, wurde das Staffelgeschoss auf der Westseite des
Gebäudes geplant.
Süden: Uferweg Das Gebäude liegt unmittelbar am Uferweg, eine
Vergrößerung der Flächen ist nicht möglich. Osten: Parkplätze und Grube Der Anbau eines öffentlichen WCs im Osten des
Gebäudes hätte erfordert, dass die unter den Parkplätzen befindlich Grube
versetzt werden müsste. Ein alternativer Standort für die Grube ist kaum zu
finden, die Verlagerung und Herstellung der Anschlüsse teuer. Ersatz für die
wegfallenden und vom DLRG dringend für Einsatzfahrzeuge benötigten Stellplätze
ist nicht möglich. Auch bei einem Anbau im Osten gilt, dass Ausgleichsflächen
zu schaffen sind.
Die Planung eines
Staffelgeschosses hatte im Vergleich zu den anderen Varianten folgende
Vorteile: - Keine
Ausgleichsflächen erforderlich. - Im DLRG-Gebäude ist die Infrastruktur für ein WC
bereits vorhanden. -
Grundriss des Gebäudes und Gebäudesubstanz kann in maximalem Umfang beibehalten
werden, deshalb wirtschaftliche Lösung. - Hochwassersichere Unterbringung der technischen
Ausrüstung des DLRG im Obergeschoss möglich. - Kein Verlust von Nutzflächen für den DLRG. - Ästhetisch hochwertige Gestaltung
in Abstimmung mit den zuständigen Stellen möglich. - Positionierung eines barrierefreien, öffentlichen
WCs im östlichen Teil des Gebäudes möglich. Dies ist für ein öffentliches WC
der beste Standort. Ein entsprechender Bauantrag wurde eingereicht und
abgelehnt, weil das Bild des Tiefufers durch die geplante Bebauung
beeinträchtigt werde. Alternative Standorte in Brücken, Hochufermauern und
die Reaktivierung des ehemaligen WCs am Nizza (Anlage 3) wurden ebenfalls
überprüft und führten zu dem Ergebnis, dass eine funktionierende, barrierefreie
WC-Anlage am nördlichen Mainufer aufgrund der vielfältigen Anforderungen und
Restriktionen nicht errichtet werden kann. Der Magistrat hat deshalb als letzte
Lösungsmöglichkeit erfragt, ob ein mobiles, saisonales WC-Angebot am nördlichen
Mainufer eingerichtet werden könnte. Dieses ist nicht genehmigungsfähig.
Insgesamt kann eines der für das innerstädtische
Mainufer empfohlenen WC-Angebote durch die öffentliche Mitnutzung der
Kundentoiletten im neuen Gastronomie- und Kartenverkaufspavillon realisiert
werden und an dieser Stelle auf die nahe gelegenen große und barrierefreie
WC-Anlage am Paulspatz hingewiesen werden. Anlage 1 (ca.
2,8 MB) Anlage 2_und_3 (ca.
155 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.02.2012, OF
129/1
Antrag vom 10.02.2012, OF 130/1
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
09.02.2010, OI 85
Bericht des
Magistrats vom 07.05.2010, B 294
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 557
Bericht des
Magistrats vom 29.11.2010, B 713
Bericht des
Magistrats vom 26.04.2011, B 206
Bericht des
Magistrats vom 25.05.2012, B 244
Antrag vom
30.05.2015, OF
1390/6
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4310
Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1
am 14.02.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 7 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. (Ermächtigung gem.
§ 3 Absatz 3 GOOBR)
2. Die Vorlage OF 129/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1200, 8. Sitzung
des OBR 1 vom 14.02.2012 Aktenzeichen: 91 22