Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern, die auf das Fütterungsverbot hinweisen, abhalten. Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab. Über einen Zeitraum von 1 Monat hat die Stadtpolizei an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten Kontrollen durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte durchgeführt. Dabei wurden nur gelegentlich Reste von Taubenfutter bzw. Brotreste (Krümel) vorgefunden. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passanten festgestellt werden, die die Tauben aktiv fütterten. Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütterinnen und Taubenfütterer vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,-- € verhängt.