Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tauben füttern verboten

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Die Taubenplage weitet sich leider ungebremst vor Ort weiter aus. Der Ortsbeirat 1o bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst leider abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder gegen das Füttern der Tauben aufstellen zu lassen.

Begründung

Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot Tauben zu füttern ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von EURO 120 nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 10
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5892 2024 Die Vorlage OF 868/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Verbotsschilder" die Worte "mit explizitem Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro" eingefügt werden.
Zustimmung:
Alle