Tauben füttern verboten
Stellungnahme des Magistrats
Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürger:innen, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern abhalten, die auf das Fütterungsverbot hinweisen. Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab. Zwischen dem 21.10.2024 und dem 07.11.2024 hat die Stadtpolizei auf dem Gravensteiner-Platz täglich Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten, durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte, durchgeführt. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passant:innen festgestellt werden, welche die Tauben aktiv fütterten. Die Anzahl der Tauben selbst war nicht auffällig. Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütter:innen vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,00 Euro verhängt.