Tauben füttern verboten
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen.