Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat seine Beratung über das Anbringen von Hinweisschildern noch nicht abgeschlossen. Jedoch kann bereits jetzt angemerkt werden, dass das Fütterungsverbot von Tauben gemäß Gefahrenabwehrverordnung auf allen öffentlichen Wegen, Grünanlagen und Plätzen besteht und alle Bürger:innen verpflichtet sind, sich über die Bestimmungen zu informieren und diese auch zu beachten.