Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM
5197 entstanden aus Vorlage:
OF 702/3 vom
08.08.2019 Betreff: Außengastronomieflächen auf der unteren
Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche
Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus
aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am
ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die
weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche
Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen, und
insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den
zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes
derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der
Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind
weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der
Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch
finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale
Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der
Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt
werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die
Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des
Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat
aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des
Bergerstraßenfestes sichern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
31.10.2019, OA 497
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.04.2020, ST 681
Aktenzeichen: 66 5