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Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung, die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie während des ersten Juniwochenende auf der unteren Berger auszusetzen, nicht entsprechen. Am 25.10.2019 fand ein gemeinsamer Termin des Ortsbeirates, der Interessengemeinschaft Untere Berger (IG) und dem Magistrat statt. Im Rahmen des Gesprächs erläuterte der Magistrat die Rechtslage. Demnach kann Gastronomiebetreibenden die Genehmigung für die Außengastronomie nur aus Sicherheitsgründen entzogen werden. Ein vorübergehender Widerruf der Genehmigung einer Außengastronomie für den Zeitraum einer Veranstaltung erfolgt nur dann, wenn aus Sicherheitsgründen ein Rückbau der Sondernutzung notwendig ist. Wenn also die Außengastronomie so viel Fläche in Anspruch nimmt, dass Rettungswege und Entfluchtungsflächen eingeschränkt oder behindert werden. Dies ist beispielsweise bei besonderen Veranstaltungen in der Frankfurter Innenstadt der Fall, wie dem IRONMAN oder dem großen Frankfurter Fastnachtszug. Bei Straßenfesten dagegen muss der Veranstalter sein Sicherheitskonzept grundsätzlich den örtlichen Gegebenheiten anpassen.

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