Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Begründung
der Berger Straße nicht gefährden Mit großen Anstrengungen organisiert die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße (IGUB) alljährlich ein Fest auf der unteren Berger Straße. Finanziert wird das Fest von den beteiligten Einzelhändlern und Gastronomen. Allein der finanzielle Aufwand für die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist immens. Erforderlich ist bei solchen Festen z.B. auch ein Sicherheitsdienst, der im gesamten Festbereich verantwortlich ist. Auf Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum darf der Sicherheitsdienst jedoch nicht tätig werden. Leider beteiligen sich nicht alle Geschäftsleute an dem Fest und nutzen zwar die Besucherströme um ihre Sommergärten zu füllen, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Auf der unteren Berger Straße sind kaum noch freie Flächen vorhanden. Die meisten Flächen sind für Außengastronomieflächen vergeben. So steht jetzt z.B. auf dem Merianplatz überhaupt keine größere freie Fläche mehr zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen würde sich das Berger Straßen Fest in seinem 35jährigen Jubiläumsjahr nicht durchführen lassen.