Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
stattfinden! Der Magistrat wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört:
- die Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben.
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des Stadtteilfestes. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichert.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.09.2019,
OF 732/3 Betreff: Bergerstraßenfest soll auch 2020
stattfinden! Der Magistrat wird aufgefordert,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des
Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des
Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört: 1. die
Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem
Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben.
2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des
Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des
Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der
unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des
Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist
zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des
Stadtteilfestes. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die
weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche
Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und
insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den
zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines
Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern
als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind
weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der
Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch
finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale
Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der
Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt
werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die
Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des
Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat
aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des
Bergerstraßenfestes sichert. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
08.08.2019, OF
702/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 14 Die geänderte Vorlage OF 702/3 wird zum gemeinsamen Antrag
von CDU und FDP erklärt. Beschluss:
Anregung
an den Magistrat OM
5197 2019 1. Die Vorlage OF 702/3 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: "Außengastronomieflächen auf
der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die
jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus
aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten
Juniwochenende ausgesetzt. Begründung: Das Bergerstraßenfest
ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus
bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den
jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie
Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim
Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl
der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund.
Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin
organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen
oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu
berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und
muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen
Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert
hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der
ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden
dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen
zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes
ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes
sichern." 2. Die Vorlage OF 732/3 wird durch die Annahme der
Vorlage OF 702/3 für erledigt erklärt. Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU
zu 2. Einstimmige Annahme