Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457
Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Die Beschilderung im Kurvenbereich Am Hasensprung mittels Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absolutes Haltverbot) wurde am 8. Januar 2016 angebracht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich kurzfristig intensiviert überwachen.