Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457

Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Die Beschilderung im Kurvenbereich Am Hasensprung mittels Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Absolutes Haltverbot) wurde am 8. Januar 2016 angebracht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich kurzfristig intensiviert überwachen.