Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Begründung
Halteverbot im Kurvenbereich Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße "Am Hasensprung" im oberen Bereich über der Straße "Am Höllenberg" in der Kurve das Halten auf beiden Straßenseiten durch Aufstellen eines entsprechenden Halteverbots Zeichen 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: In dem oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist, Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße "Am Hasensprung" einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit zweifelsfrei das Verbot gilt.