Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Begründung
Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die mit der ST 1233 vom 12.8.2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, bittet der Ortsbeirat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Parkcarree" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig zugeparkt wird, mit der Folge, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der PKW ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, dies führt zu unnötigen Rangiermanövern. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen.