a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
116
Betreff: a)
Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein
Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Die vom Magistrat beauftragte
Parkraumuntersuchung für Bornheim (Büro VKT, Parkraumkonzept Bornheim, 2014)
hat erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims
verdeutlicht. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird derzeit ein
auf die spezifische Situation in Bornheim zugeschnittenes
Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat
soll hierbei eine alternative Regelungsform des Bewohnerparkens zum Einsatz
kommen. Grundidee des Konzepts ist eine
flächenhafte Parkgebührenpflicht im erweiterten Umfeld der Berger Straße.
Inhaber eines Bewohnerparkausweises werden von der Gebührenpflicht
freigestellt. Es gibt hier aber keine exklusive Reservierung von Teilen des
Parkraumangebots. Der Magistrat geht davon aus, dass durch einen entsprechenden
Zuschnitt der Bewohnerparkgebiete in den Teilen von Bornheim, die regelmäßig
durch Veranstaltungsverkehre belastet werden, z.B. der Bereich Kettelerallee,
eine nahezu hundertprozentige Reservierung für Inhaber von
Bewohnerparkausweisen möglich wird. Eine Grobkonzeption soll demnächst im
Ortsbeirat vorgestellt werden und wird dann anschließend straßenweise
verfeinert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185