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Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906 entstanden aus Vorlage: OF 361/4 vom 03.02.2014 Betreff: Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob er das Konzept das Anwohnerparkens, wie es in Frankfurt seit ungefähr 23 Jahren implementiert wird, als bewährt oder gegebenenfalls als konzeptionell fortentwicklungsbedürftig ansieht; 2. ob Erfahrungen vergleichbarer Städte positiv sind; 3. ob absehbar ist, dass der damals im Konzept angelegte schneckenförmige Parcours um die Innenstadt bis zu bestimmten äußeren Stadtteilen irgendwie zeitnah abgearbeitet werden kann. Begründung: Im Ortsbeirat 4 (und wir vermuten anderswo auch) werden häufiger, als "Dinner for One" auf dem Bildschirm erscheint, Forderungen nach neuen Anwohnerparkzonen - oder zeitlicher Erweiterung bestehender - erhoben. Seit Jahren landen diese Forderungen in der Verwaltung in etwas, was dem Außenstehenden als Verschiebebahnhof erscheint. Es kommt die Frage auf, ob man "sich mal ehrlich machen" soll. Es kann in der Stadtgesellschaft nicht länger als ein Vierteljahrhundert gut gehen, dass sich ganze Stadtviertel gegenüber anderen Stadtvierteln zurückgesetzt fühlen müssen. Die immer wieder vorgebrachte Begründung für den schleppenden oder stockenden Verlauf ist, dass die Zonen mit Personal durchgesetzt werden müssen. Der einfache Steuerzahler fragt sich natürlich, warum das Geld in anderen Stadtvierteln ausgegeben wird, im eigenen aber zu seinen Lebzeiten nicht. Es kommt hinzu, dass auch nicht jeder "Begünstigte" glücklich ist. Hat er seinen Obolus bezahlt, aber zu viel "falsche" seine Zone zugeparkt, landet er mit seinem Gefährt verzweifelt an Stellen, wo ein noch teuerer Strafzettel fällig wird - und zweifelt am System. Kurz und gut: Entweder wird rasch Gerechtigkeit geschaffen oder das Konzept muss insgesamt auf den Prüfstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 683 Antrag vom 02.12.2014, OF 437/4 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116