Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM
2906 entstanden aus
Vorlage: OF 361/4 vom
03.02.2014 Betreff: Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu
berichten, 1. ob er das Konzept das
Anwohnerparkens, wie es in Frankfurt seit ungefähr 23 Jahren implementiert
wird, als bewährt oder gegebenenfalls als konzeptionell
fortentwicklungsbedürftig ansieht; 2. ob Erfahrungen vergleichbarer Städte positiv
sind; 3. ob absehbar ist,
dass der damals im Konzept angelegte schneckenförmige Parcours um die
Innenstadt bis zu bestimmten äußeren Stadtteilen irgendwie zeitnah abgearbeitet
werden kann. Begründung: Im Ortsbeirat 4 (und wir vermuten anderswo auch)
werden häufiger, als "Dinner for One" auf dem Bildschirm erscheint, Forderungen
nach neuen Anwohnerparkzonen - oder zeitlicher Erweiterung bestehender -
erhoben. Seit Jahren landen diese Forderungen in der Verwaltung in etwas, was
dem Außenstehenden als Verschiebebahnhof erscheint. Es kommt die Frage auf, ob
man "sich mal ehrlich machen" soll. Es kann in der Stadtgesellschaft nicht
länger als ein Vierteljahrhundert gut gehen, dass sich ganze Stadtviertel
gegenüber anderen Stadtvierteln zurückgesetzt fühlen müssen. Die immer wieder
vorgebrachte Begründung für den schleppenden oder stockenden Verlauf ist, dass
die Zonen mit Personal durchgesetzt werden müssen. Der einfache Steuerzahler
fragt sich natürlich, warum das Geld in anderen Stadtvierteln ausgegeben wird,
im eigenen aber zu seinen Lebzeiten nicht. Es kommt hinzu, dass auch nicht
jeder "Begünstigte" glücklich ist. Hat er seinen Obolus bezahlt, aber zu viel
"falsche" seine Zone zugeparkt, landet er mit seinem Gefährt verzweifelt an
Stellen, wo ein noch teuerer Strafzettel fällig wird - und zweifelt am System.
Kurz und gut: Entweder wird rasch Gerechtigkeit geschaffen oder das Konzept
muss insgesamt auf den Prüfstand. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 26.05.2014, ST 683
Antrag vom
02.12.2014, OF
437/4
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2014, ST 1498
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2015, ST 483
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2016, ST 168
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 954
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 116