Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zur ST 483/15 eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung:
- Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90% des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100% ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das obengenannte Geviert umschlossen.
- Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 484/4
Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims
Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf
Grundlage der Anlage zur ST 483/15 eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung
in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der
Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der
Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der
Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird.
Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert
aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist,
dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch
deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders
problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert
befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90% des Parkraumes zeigen,
die nachts zum Teil auf über 100% ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im
Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine
realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle
Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das obengenannte
Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den
Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum
Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar
kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche
Parkdruck herrscht. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2015
Die
Vorlage OF 484/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme