a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
483
Betreff: a)
Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein
Zwischenresümee? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat das
Verkehrsplanungsbüro VKT aus Frankfurt am Main mit der Erarbeitung eines
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Bornheim beauftragt. Ziel war, über die Untersuchung des
Parkraumangebotes und die Ermittlung der Parkraumnachfrage bei Gebieten mit
erheblichem Parkdruck unterschiedlicher Nutzergruppen potenzielle
Nutzungskonflikte zu ermitteln und eine auch auf andere Gebiete übertragbare
Vorgehensweise zu entwickeln, diese Nutzungskonflikte zu entschärfen. Hierfür wurde zunächst im gesamten Stadtteil
Bornheim eine Aufnahme des allgemein nutzbaren Parkraumangebots durchgeführt,
um die Auswahl von Teilräumen für detaillierte Erhebungen zu ermöglichen. Für
die Durchführung der Parkraumerhebung wurde dann der Untersuchungsraum in
Teilräume mit jeweils typischer Überlagerung der Nutzungsansprüche
unterschiedlicher Nutzergruppen unterteilt. Um den Arbeitsaufwand und die
Kosten überschaubar zu halten, wurden zwei Teilräume ausgewählt, die mittels
Parkdauererhebungen untersucht werden sollten: Das Gebiet entlang der Berger
Straße und Bornheimer Hang zwischen Wittelsbacher Allee und Enkheimer
Straße. Die Erhebungsergebnisse der beiden
Teilerhebungen wurden straßenfein ausgewertet. Sie verdeutlichen
erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims. Zwar ist in der
erhobenen Wohnsiedlung am Bornheimer Hang eine geringere Auslastung vorhanden,
dennoch ist vor allem in den Abendstunden die Parkplatzsituation insgesamt als
überlastet zu bezeichnen. Die Auswirkungen von
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Anwohner sind aufgrund der
hohen Anzahl an gemeldeten Kfz in Bornheim gegenüber dem zur Verfügung
stehenden öffentlichen Parkraumangebot als eher gering einzuschätzen. Da die
durchschnittliche Auslastung in vielen Straßen über 90% liegt, ist es weiterhin
absehbar, dass jegliche restriktive Eingriffe in die Parkraumsituation zu
Verdrängungseffekten von Nutzergruppen in angrenzende Quartiere führen werden.
Maßnahmen der
Parkraumbewirtschaftung können dennoch zur Entlastung der Parksituation
beitragen. Wegen der oben dargestellten umfangreichen Problematik und der
angestrebten Übertragbarkeit der konzeptionellen Handlungsansätze sind die
Beratungen über das weitere Vorgehen innerhalb der Fachämter jedoch noch nicht
abgeschlossen.
Daher können zunächst nur die
Erhebungsergebnisse vorgestellt werden. Diese sind als Anlage beigefügt.
Anlage 1 (ca. 13,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 954