Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 483 Betreff: a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat das Verkehrsplanungsbüro VKT aus Frankfurt am Main mit der Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Bornheim beauftragt. Ziel war, über die Untersuchung des Parkraumangebotes und die Ermittlung der Parkraumnachfrage bei Gebieten mit erheblichem Parkdruck unterschiedlicher Nutzergruppen potenzielle Nutzungskonflikte zu ermitteln und eine auch auf andere Gebiete übertragbare Vorgehensweise zu entwickeln, diese Nutzungskonflikte zu entschärfen. Hierfür wurde zunächst im gesamten Stadtteil Bornheim eine Aufnahme des allgemein nutzbaren Parkraumangebots durchgeführt, um die Auswahl von Teilräumen für detaillierte Erhebungen zu ermöglichen. Für die Durchführung der Parkraumerhebung wurde dann der Untersuchungsraum in Teilräume mit jeweils typischer Überlagerung der Nutzungsansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen unterteilt. Um den Arbeitsaufwand und die Kosten überschaubar zu halten, wurden zwei Teilräume ausgewählt, die mittels Parkdauererhebungen untersucht werden sollten: Das Gebiet entlang der Berger Straße und Bornheimer Hang zwischen Wittelsbacher Allee und Enkheimer Straße. Die Erhebungsergebnisse der beiden Teilerhebungen wurden straßenfein ausgewertet. Sie verdeutlichen erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims. Zwar ist in der erhobenen Wohnsiedlung am Bornheimer Hang eine geringere Auslastung vorhanden, dennoch ist vor allem in den Abendstunden die Parkplatzsituation insgesamt als überlastet zu bezeichnen. Die Auswirkungen von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Anwohner sind aufgrund der hohen Anzahl an gemeldeten Kfz in Bornheim gegenüber dem zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkraumangebot als eher gering einzuschätzen. Da die durchschnittliche Auslastung in vielen Straßen über 90% liegt, ist es weiterhin absehbar, dass jegliche restriktive Eingriffe in die Parkraumsituation zu Verdrängungseffekten von Nutzergruppen in angrenzende Quartiere führen werden. Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung können dennoch zur Entlastung der Parksituation beitragen. Wegen der oben dargestellten umfangreichen Problematik und der angestrebten Übertragbarkeit der konzeptionellen Handlungsansätze sind die Beratungen über das weitere Vorgehen innerhalb der Fachämter jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher können zunächst nur die Erhebungsergebnisse vorgestellt werden. Diese sind als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 13,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954