Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten:
- Ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich?
- Ob der jetzige Standort der Haupt u. Realschule in der Assenheimer Str. zukunftsträchtig ist.
- Inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem OBR 7 die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördl. Heerstraße, südl. Rödelheimer Landstr., mögl. Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Endes-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z.B. nördl. Heerstraße) oder einen neuen ausbaufähigen Schulstandort.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2018, OF 334/7
Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im
Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu
berichten: 1. Ob der Grundschulstandort der
Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die
steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für
mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein,
inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich?
2. Ob der jetzige Standort der Haupt u. Realschule
in der Assenheimer Str. zukunftsträchtig ist. 3. Inwieweit nördlich der Heerstraße oder in
Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der
Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch
Erweiterungsmöglichkeiten bietet. 4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem OBR 7
die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen,
Bebauung nördl. Heerstraße, südl. Rödelheimer Landstr., mögl. Bebauung Im
Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen
darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität
bereits seit langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die
Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das
aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste
Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend
ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung
durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig
der Michael-Endes-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine
Erweiterung (z.B. nördl. Heerstraße) oder einen neuen ausbaufähigen
Schulstandort.
Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der die
farbechten - LINKE. wird über die Vorlage 334/7 ziffernweise abgestimmt.
Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4142 2019
Die
Vorlage OF 334/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 des
Tenors die Worte "Assenheimer Straße" durch das Wort
"Niddagaustraße" ersetzt werden.
Abstimmung:
Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2 bis 4: Annahme
bei Enthaltung FARBECHTE