Zukunft des Glauburgbunkers
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM
4037 entstanden aus
Vorlage: OF 578/3 vom
15.11.2018 Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers
Vorgang: OM 3654/18 OBR
3 Der Ortsbeirat ist weiterhin der Meinung, den
Glauburgbunker als Stadtteilzentrum zu erhalten. Sollte sich dies nicht
verwirklichen lassen, wird der Magistrat aufgefordert, bei den weiteren
Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden
Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: 1. Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu
einem Abriss des Glauburgbunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau
die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in
seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich
städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten
Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule
direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz
einfügt; 2. für den Neubau
sind mindestens 30 Prozent (15 Prozent/15 Prozent) geförderter
Wohnungsbau plus 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren;
3. die aufgrund der bestehenden
Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte
Nutzung von Teilen des Neubaus, z. B. des Erdgeschosses und gegebenenfalls des
ersten Obergeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker,
interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen
Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen; 4. der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der
Bauzeit entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3654 unangetastet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2018, OM 3654
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.04.2019, ST 669
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2020, ST 1054
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0