Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM
3654 entstanden aus Vorlage:
OF 535/3 vom
13.09.2018 Betreff: Keine Beeinträchtigungen des
Glauburgplatzes! Der Magistrat wird gebeten, bei
den zukünftigen Baumaßnahmen am Glauburgbunker, ehemals Explora, dafür zu
sorgen und während der gesamten Bautätigkeit sicherzustellen, dass der
Glauburgplatz inklusive der Sandsteinmauer an der Grenze zum Bunkergrundstück
in seiner Gestalt und Funktion unangetastet bleibt. Insbesondere wird der Glauburgplatz zu keiner Zeit,
auch nicht vorübergehend, zur Lagerung von Material oder zum Abstellen von
Baugeräten freigegeben und nicht zur Baustelleneinrichtung genutzt. Außerdem
wird die Baustelle im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen und ausgehende
Gefährdungen so eingerichtet, dass der Platz durchgängig zum Spielen, für Feste
und zum Aufenthalt von Personen, vor allem Kindern und Jugendlichen, zur
Verfügung steht.
Entsprechende Auflagen und
Regelungen sind seitens des Magistrats gegenüber dem Investor vertraglich und
durch kontinuierliche Überwachung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2018, OM 4037
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 107
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2020, ST 910
Aktenzeichen: 66 0