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Zukunft des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 578/3 Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: - Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Bunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt. - Für den Neubau sind mindestens 30% (15%/15%) geförderter Wohnungsbau zu realisieren. - Die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z.B. des Erdgeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen. - Der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit unangetastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4037 2018 Die Vorlage OF 578/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zukunft des Glauburgbunkers Der Ortsbeirat ist weiterhin der Meinung, den Glauburgbunker als Stadtteilzentrum zu erhalten. Sollte sich dies nicht verwirklichen lassen, wird der Magistrat aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: 1. Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Glauburgbunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt; 2. für den Neubau sind mindestens 30 Prozent (15 Prozent/15 Prozent) geförderter Wohnungsbau plus 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren; 3. die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z. B. des Erdgeschosses und gegebenenfalls des ersten Obergeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen; 4. der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3654 unangetastet." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Verknüpfte Vorlagen