Sanierung Holzhausenpark, zweiter Bauabschnitt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM
3974 entstanden aus
Vorlage: OF 755/3 vom
26.02.2015 Betreff: Sanierung Holzhausenpark, zweiter
Bauabschnitt Vorgang: OM 3890/15 OBR 3 Der Beschluss des Ortsbeirates
vom 12.02.2015 (OM 3890) wird aufgehoben. Stattdessen wird der Magistrat
gebeten, die Planungen zum zweiten Bauabschnitt im Holzhausenpark, wie sie dem
Ortsbeirat am 11.12.2014 vorgestellt wurden, mit folgenden Änderungen
umzusetzen: Die Maßnahmen an den Baumhügeln
sollen zunächst probeweise an zwei Hügeln mit dem am stärksten verdichteten
Boden und den wertvollsten Bäumen ausprobiert werden. Nach erfolgter Absperrung
dieser beiden Bereiche soll noch einmal intensiv beraten werden, welche
praktikablen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Maßnahmen ergriffen werden
können, um den Schutz der Bäume auf Dauer zu gewährleisten, der Optik des Parks
gerecht zu werden und die Kinder beim Spielen nicht unnötig zu behindern. Hier
soll ein wirksamer Kompromiss gefunden werden. Nach Umsetzung dieser beiden
exemplarischen Maßnahmen sollen dann bei positiver Beurteilung des Ergebnisses
alle erforderlichen Bereiche derart geschützt werden. Bei allen neu zu
pflanzenden Bäumen soll standortbezogen ihre jeweilige Eignung geprüft
werden. Mit der Platzierung der Sitzkiesel
auf der Wiese soll abgewartet werden, welchen Erfolg die Gestaltung der
hügeligen Rasenfläche im Hinblick auf das nicht erwünschte Trainings- und
Mannschaftsfußballspiel hat. Bei Bedarf können die Sitzkiesel nachgerüstet
werden. Für das Konzept der Aufteilung der
Spielbereiche nach Alter wird ein geeigneter Kompromiss gesucht, der sowohl die
Familienfreundlichkeit als auch Sicherheitsaspekte und pädagogische Aspekte
berücksichtigt. Der Unterstand soll an anderer Stelle erhalten bleiben. Die
Installierung eines Trinkbrunnens soll geprüft werden. Die Maßnahme der Erneuerung des den Park umgebenden
Zaunes soll zwar vorgesehen, aber möglichst noch für eine vertretbare Zeit
verschoben werden, um den aktuellen Haushalt zu entlasten. Der neue Zaun sollte
nach seiner Installierung begrünt werden. Es wird eine kleine Planungs- und Steuerungsgruppe
aus Vertretern des Grünflächenamtes und des Ortsbeirates gebildet, die vom
Grünflächenamt eingeladen wird und sich regelmäßig zu den Planungen und zur
Umsetzung der Maßnahmen austauscht. Die Bürgerstiftung wird in geeigneter Weise
in den Austausch eingebunden. Separat dazu soll die Idee einer neu zu
gründenden Bürgerstiftung zur Pflege des Holzhausenparks in Abstimmung zwischen
Grünflächenamt, Frankfurter Bürgerstiftung und Ortsbeirat besprochen werden.
Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Sanierung
des Parks sind dringend erforderlich, und der Ortsbeirat begrüßt, dass dafür
Mittel vorhanden sind. Dies betrifft die Sanierung der Wege, den Schutz des
alten Baumbestandes, insbesondere der alten Eiche an der Plattform am Weiher,
die Gestaltung und weitere Pflege der großen Rasenfläche, den Erhalt und die
Wiederherstellung historischer Aspekte und die Überarbeitung und Erweiterung
der Kinderspielflächen. Die Maßnahmen der Absperrung und des dauerhaften
Schutzes der Baumhügel sollen zunächst an den dringendsten Stellen ausprobiert
werden. Damit sollen nicht sofort alle Bereiche den spielenden Kindern genommen
werden und der Erfolg der Maßnahmen im Verlauf abgeschätzt werden können.
Der alte, den Park umschließende Jägerzaun ist zwar
vom Zustand und Aussehen her in die Jahre gekommen und darf aus
Sicherheitsgründen nicht auf Dauer verwendet werden, jedoch ist er soweit ohne
Beschädigungen und kann unter Umständen noch einige Zeit stehen bleiben.
Wichtig ist dem Ortsbeirat, dass sowohl die Planungen
als auch die Umsetzung von einer kleinen Steuerungsgruppe unter seiner
Mitwirkung begleitet werden, um seine Meinung einfließen zu lassen und die
Interessen aus der Bürgerschaft wahrzunehmen. Separat dazu soll auch die Idee
einer Bürgerstiftung zur Pflege des Holzhausenparks besprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.02.2015, OM 3890
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2015, ST 970
Antrag vom
01.12.2021, OF
166/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0