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Sanierung Holzhausenpark, zweiter Bauabschnitt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 970 Betreff: Sanierung Holzhausenpark, zweiter Bauabschnitt Die Entwurfsplanung für die Grunderneuerung des Holzhausenpark 2. BA wird an die Anregungen des Ortsbeirates angepasst und mit dem Ortsbeirat nochmals abgestimmt, sodass die Unterlagen für eine Bau- und Finanzierungsvorlage erarbeitet werden können. Die Maßnahmen zum Baumschutz werden in der vorgeschlagenen Weise umgesetzt. Es ist nicht geplant die Rasenfläche hügelig zu gestalten, vielmehr soll versucht werden durch eine leicht wellige Oberfläche das professionelle Fußballspielen möglichst unattraktiv zu machen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Flächen Fußball gespielt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass ein nachträgliches Einbauen von Sitzelementen, wie den Sitzkieseln, unwirtschaftlich ist, da diese mittels schwerem LKW mit Kranvorrichtung transportiert werden müssen. Insofern ist die Neuanlage der Rasenfläche unter Berücksichtigung der vorhandenen Beregnungsanlage mit dem Einbau der Sitzelemente nur als Gesamtkonzept effizient. Es ist abzusehen, dass das nachträgliche Einbauen der Sitzelemente nicht nur auf den neuangelegten Rasenflächen Schäden verursacht, es werden auch die neu angelegten Wege Schaden nehmen. Die Spielbereiche werden nach spielpädagogischen Aspekten gestaltet, wodurch sinnvolle Spielabläufe der Altersgruppen gewährleistet sind. Ein neuer Unterstand wird im Bereich der geplanten Tischtennisplatten wieder vorgesehen. Die Installation eines Trinkwasserbrunnens unterliegt hohen technischen und hygienischen Anforderungen und bedarf darüber hinaus nicht nur einer regelmäßigen technischen Wartung, er ist auch aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen regelmäßig zu überwachen, um Vandalismus und vorsätzlicher Verschmutzung zu begegnen. Für diesen zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltungsaufwand stehen zur Zeit bei den Fachämtern weder finanzielle Mittel noch personelle Kapazitäten zur Verfügung. Alternativ dazu bietet das Kiosk im Park ein entsprechendes Getränkeangebot an und es erscheint aufgrund der Lage des Parks in mitten direkter Wohnbebauung zumutbar von zu Hause Wasserflaschen mitzuführen. Der alte Jägerzaun entspricht nicht den aktuellen Erkenntnissen über Sicherheitsvorkehrungen auf Spielplätzen. Der Jägerzaun lädt aufgrund seiner speziellen Lattung zum Klettern ein und birgt wegen der spitzen oberen Enden und der Fußfangstellen Unfall- und Verletzungsgefahr. Der Jägerzaun muss daher aus Sicherheitsgründen beseitigt werden. Der vorgesehene Metallstaketenzaun orientiert sich dem Grund nach an den im historischen Straßenbild vorhandenen Vorgarteneinfriedungen der umliegenden Bebauung, die meist aus schmiedeeisernen Zäunen bestand oder heute noch besteht. Für den Holzhausenpark wurde eine einfache, zeitlose und kostengünstige Version ausgesucht, die im Bereich des Schlösschens schon als Schutzzaun zum Teich eingesetzt ist. Der neue Zaun wird durch die innere Randbepflanzung des Parks begrünt. Das Fachamt wird in Kürze auf den Ortsbeirat zukommen, um den Teilnehmerkreis für eine Planungsgruppe festzulegen und Termine abzusprechen. Ebenso wird eine Mitarbeit in der Bürgerstiftung zum Holzhausenpark zugesichert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3974 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3