Änderungen bei Planung für den zweiten Bauabschnitt im Holzhausenpark
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zweiten Bauabschnitt im Holzhausenpark Der Holzhausenpark ist im westlichen, dem kinderreichsten Stadtteil des Nordends der einzige Park und erfreut sich deshalb großer Beliebtheit. Im Gegensatz zu anderen Parks im Stadtteil sind hier derzeit keinerlei Beschwerden oder Wünsche nach Veränderungen der Anwohner/-innen und Parknutzer an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Park erfüllt seine Spiel- und Erholungsfunktion für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters und ihre Familien offensichtlich sehr gut und bietet darüber hinaus vielfältige Ruhe- und Entspannungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Aus Sicht der Familien ist besonders hervorzuheben, dass der Park in seiner jetzigen Anlage bereits Vorschul- und Grundschulkindern Möglichkeiten zur eigenen Erkundung des Parks und seiner verschiedenen, sehr abwechslungsreichen Geländebereiche bietet. Die Buschgruppen im nördlichen Bereich ("Dschungel") sind ebenso attraktiv wie die Hügel oberhalb des Weihers ("Ausguck", "Burg") oder die niedrigen Bäume am Café ("Eisessen in der Astgabel"). In der Summe lädt all dies zu kreativem und bewegungsintensivem Spiel aller Varianten ein, ohne dass ständige Elternaufsicht erforderlich wäre. Grundschulkinder haben damit die Chance, sich auch ohne Erwachsene nachmittags zu freiem Spiel draußen zu verabreden - eine seltene Situation im verdichteten innerstädtischen Raum, die unbedingt aufrechterhalten werden sollte. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass der Holzhausenpark weiter saniert werden soll, um diese Funktionen auch künftig erfüllen zu können. Er ist sich auch der historischen Bedeutung des Areals bewusst und hält dieses Erbe für schützenswert. Allerdings sollte bei allen Maßnahmen die starke Nutzung und wichtige Bedeutung als Spielpark berücksichtigt werden, zumal der Park von der Familie Holzhausen ursprünglich als Spielpark für die Öffentlichkeit gestiftet wurde. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2015, OF 734/3
Betreff: Änderungen bei Planung für den
zweiten Bauabschnitt im Holzhausenpark Der Holzhausenpark ist im westlichen, dem
kinderreichsten Stadtteil des Nordends der einzige Park und erfreut sich
deshalb großer Beliebtheit. Im Gegensatz zu anderen Parks im Stadtteil sind
hier derzeit keinerlei Beschwerden oder Wünsche nach Veränderungen der
Anwohner/-innen und Parknutzer an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Park
erfüllt seine Spiel- und Erholungsfunktion für Kinder bis zum Ende des
Grundschulalters und ihre Familien offensichtlich sehr gut und bietet darüber
hinaus vielfältige Ruhe- und Entspannungsmöglichkeiten für alle
Altersgruppen.
Aus Sicht der Familien ist
besonders hervorzuheben, dass der Park in seiner jetzigen Anlage bereits
Vorschul- und Grundschulkindern Möglichkeiten zur eigenen Erkundung des Parks
und seiner verschiedenen, sehr abwechslungsreichen Geländebereiche bietet. Die
Buschgruppen im nördlichen Bereich ("Dschungel") sind ebenso
attraktiv wie die Hügel oberhalb des Weihers ("Ausguck",
"Burg") oder die niedrigen Bäume am Café ("Eisessen in der
Astgabel"). In der Summe lädt all dies zu kreativem und
bewegungsintensivem Spiel aller Varianten ein, ohne dass ständige
Elternaufsicht erforderlich wäre. Grundschulkinder haben damit die Chance, sich
auch ohne Erwachsene nachmittags zu freiem Spiel draußen zu verabreden - eine
seltene Situation im verdichteten innerstädtischen Raum, die unbedingt
aufrechterhalten werden sollte. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass der Holzhausenpark
weiter saniert werden soll, um diese Funktionen auch künftig erfüllen zu
können. Er ist sich auch der historischen Bedeutung des Areals bewusst und hält
dieses Erbe für schützenswert. Allerdings sollte bei allen Maßnahmen die starke
Nutzung und wichtige Bedeutung als Spielpark berücksichtigt werden, zumal der
Park von der Familie Holzhausen ursprünglich als Spielpark für die
Öffentlichkeit gestiftet wurde. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 -
Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen
in die durch das Grünflächenamt vorgelegte Planung für den 2. Bauabschnitt
einzuarbeiten: 1. Alle neu
zu pflanzenden Bäume werden auf ihre Eignung für diesen speziellen Standort
(hohe Bodenverdichtung, hohe Belastung durch viele Besucher auch außerhalb der
Parkwege) geprüft und müssen diesem Kriterium genügen. 2. Die Bauminseln werden wirksam gegen das Befahren
mit Fahrrädern geschützt, etwa durch Steinfindlinge und entsprechende
Verbotsschilder. Zusätzlich wird ausreichend Grün zur Unterstützung und für die
Erholung der Bäume an ihrem Wurzelbereich gepflanzt. Jedoch bleibt es Kindern
nach wie vor möglich und erlaubt, die Flächen zu betreten und in ihr Spiel
einzubeziehen. Eine mehr als kniehohe Absperrung lehnt der Ortsbeirat ab.
3. Auf dem Spielplatz werden
defekte Spielgeräte ersetzt. Die morsche Überdachung wird erneuert. Eine
komplette Umgestaltung des Spielbereiches hält der Ortsbeirat 3 für nicht
erforderlich, auch eine Einzäunung oder Abgrenzung nach Altersbereichen lehnt
der Ortsbeirat ab. 4. Im Hinblick auf die vorhandene Wasserleitung für das
Wasserspielgerät wird geprüft, ob zusätzlich ein Trinkbrunnen aufgestellt
werden kann. 5. Die
Erfahrungen mit den vor einigen Jahren eingebrachten Baumstämmen zeigt, dass
unter den Baumstämmen und im Umkreis der Stämme erhebliche Rasenfläche
vernichtet wurde. Vor diesem Hintergrund lehnt der Ortsbeirat große Steine auf
der Wiese ab. Die vorhandene Beregnungsanlage wird nochmals geprüft und
regelmäßig gewartet. Bei Bedarf wird die Dauer der Beregnung in heißen Monaten
entsprechend verlängert. 6.
Die nach dieser Konzeption nicht verausgabten Mittel sollen in den dauerhaften
Unterhalt des Parks fließen. Sie werden in eine neu zu gründende Bürgerstiftung
zur Pflege des Holzhausenparks eingebracht, die in enger fachlicher Abstimmung
mit dem Grünflächenamt die Pflege des Parks überwachen und für notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen aufkommen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
können so den Erhalt "ihres" Holzhausenparks finanziell und aktiv
unterstützen. Ggf. soll die im Schlösschen ansässige Frankfurter Bürgerstiftung
als Partner gewonnen werden. Begründung: 1,8 Millionen EUR sollen in den Holzhausenpark
investiert werden. Die weitere Sanierung und Gestaltung soll den Bedürfnissen
der Nutzer entsprechen, einen pfleglichen Umgang mit der Natur ermöglichen und
soweit als möglich die historischen Vorgaben berücksichtigen. Zudem soll der
Zustand von Dauer sein, da in naher Zukunft mit weiteren Mitteln zur Sanierung
oder gar Umgestaltung nicht zu rechnen ist. Im Einzelnen: Es ist sicherlich eine schöne Vorstellung,
historische Details wie das Lindenoval wieder aufleben zu lassen. Dies sollte
allerdings nur geschehen, wenn die Bäume an diesem Standort tatsächlich eine
reelle Chance haben. Die Bauminseln sollten begeh- und bespielbar bleiben
und auf Abzäunung einzelner Spielplatzbereiche verzichtet werden, weil im
freien parkweiten Spiel ein wesentlicher pädagogischer Wert des heutigen Parks
besteht. Das Zuordnen und Abgrenzen einzelner
Park- oder Spielplatzbereiche im Hinblick auf verschiedene Altersgruppen sollte
auch deshalb unterbleiben, weil gerade im ungezwungenen Miteinander von Kindern
verschiedenen Alters wichtige soziale Erfahrungen gemacht werden und negative
Verhaltensweisen (zB Verdrängen der Kleinkinder durch Größere) jenseits von
Einzelfällen bislang nicht beobachtet wurden. Zudem stoßen derlei Zuordnungen
bei - im westlichen Nordend häufigen - größeren Familien schnell an die Grenzen
der Praktikabilität, wenn zugleich mehrere Kinder unterschiedlichen Alters
beaufsichtigt werden müssen. Die Gründung einer Bürgerstiftung würde erlauben,
einen Teil der für die Sanierung zur Verfügung stehenden Mittel dauerhaft für
die Erhaltung des Parks in seiner historischen wie auch in seiner
Nutzungsqualität einsetzen zu können und zugleich erhebliches Bürgerengagement
dafür zu mobilisieren, Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
30.12.2014, OF
719/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 719/3 wird durch die Vorlage OF 734/3 für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 734/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3890 2015
Die
Vorlage OF 734/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer
2. die Worte "und entsprechende Verbotsschilder" gestrichen und
unter Ziffer 4. nach dem Wort "Trinkbrunnen" die Worte "mit
Wasserhahn" eingefügt werden.
Abstimmung:
CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD
(= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)