Änderungen bei der Planung für den zweiten Bauabschnitt im Holzhausenpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM
3890 entstanden aus
Vorlage: OF 734/3 vom
22.01.2015 Betreff: Änderungen bei der Planung für den zweiten
Bauabschnitt im Holzhausenpark Vorgang: Die Vorlage OM 3890 wurde mit Beschluss des
Ortsbeirates vom 12.03.2015 (OM 3974) aufgehoben. Der Holzhausenpark ist im westlichen, dem
kinderreichsten Stadtteil des Nordends der einzige Park und erfreut sich
deshalb großer Beliebtheit. Im Gegensatz zu anderen Parks im Stadtteil sind
hier derzeit keinerlei Beschwerden oder Wünsche nach Veränderungen durch die
Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Parknutzerinnen und Parknutzer an den
Ortsbeirat herangetragen worden. Der Park erfüllt seine Spiel- und
Erholungsfunktion für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters und ihre
Familien offensichtlich sehr gut und bietet darüber hinaus vielfältige Ruhe-
und Entspannungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen. Aus Sicht der Familien ist besonders hervorzuheben,
dass der Park in seiner jetzigen Anlage bereits Vorschul- und Grundschulkindern
Möglichkeiten zur eigenen Erkundung des Parks und seiner verschiedenen, sehr
abwechslungsreichen Geländebereiche bietet. Die Buschgruppen im nördlichen
Bereich ("Dschungel") sind ebenso attraktiv wie die Hügel oberhalb des Weihers
("Ausguck", "Burg") oder die niedrigen Bäume am Café ("Eis essen in der
Astgabel"). In der Summe lädt all dies zu kreativem und bewegungsintensivem
Spiel aller Varianten ein, ohne dass ständige Elternaufsicht erforderlich wäre.
Grundschulkinder haben damit die Chance, sich auch ohne Erwachsene nachmittags
zum freien Spiel draußen zu verabreden - eine seltene
Situation im verdichteten innerstädtischen Raum, die unbedingt aufrechterhalten
werden sollte. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass der
Holzhausenpark weiter saniert werden soll, um diese Funktionen auch künftig
erfüllen zu können. Er ist sich auch der historischen Bedeutung des Areals
bewusst und hält dieses Erbe für schützenswert. Allerdings sollte bei allen
Maßnahmen die starke Nutzung und wichtige Bedeutung als Spielpark
berücksichtigt werden, zumal der Park von der Familie Holzhausen ursprünglich
als Spielpark für die Öffentlichkeit gestiftet wurde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, folgende Änderungen in die durch das Grünflächenamt vorgelegte
Planung für den zweiten Bauabschnitt einzuarbeiten: 1. Alle neu zu pflanzenden Bäume werden auf ihre
Eignung für diesen speziellen Standort (hohe Bodenverdichtung, hohe Belastung
durch viele Besucher auch außerhalb der Parkwege) geprüft und müssen diesem
Kriterium genügen. 2. Die
Bauminseln werden wirksam gegen das Befahren mit Fahrrädern geschützt, etwa
durch Steinfindlinge. Zusätzlich wird ausreichend Grün zur Unterstützung und
für die Erholung der Bäume an ihrem Wurzelbereich gepflanzt. Jedoch bleibt es
Kindern nach wie vor möglich und erlaubt, die Flächen zu betreten und in ihr
Spiel einzubeziehen. Eine mehr als kniehohe Absperrung lehnt der Ortsbeirat
ab. 3. Auf dem Spielplatz
werden defekte Spielgeräte ersetzt. Die morsche Überdachung wird erneuert. Eine
komplette Umgestaltung des Spielbereiches hält der Ortsbeirat für nicht
erforderlich, auch eine Einzäunung oder Abgrenzung nach Altersbereichen lehnt
der Ortsbeirat ab. 4. Im
Hinblick auf die vorhandene Wasserleitung für das Wasserspielgerät wird
geprüft, ob zusätzlich ein Trinkbrunnen mit Wasserhahn aufgestellt werden
kann. 5. Die Erfahrungen mit
den vor einigen Jahren eingebrachten Baumstämmen zeigen, dass unter den
Baumstämmen und im Umkreis der Stämme erhebliche Rasenfläche vernichtet wurde.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Ortsbeirat große Steine auf der Wiese ab. Die
vorhandene Beregnungsanlage wird nochmals geprüft und regelmäßig gewartet. Bei
Bedarf wird die Dauer der Beregnung in den heißen Monaten entsprechend
verlängert. 6. Die nach
dieser Konzeption nicht verausgabten Mittel sollen in den dauerhaften Unterhalt
des Parks fließen. Sie werden in eine neu zu gründende Bürgerstiftung zur
Pflege des Holzhausenparks eingebracht, die in enger fachlicher Abstimmung mit
dem Grünflächenamt die Pflege des Parks überwacht und für notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen aufkommt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
können so den Erhalt "ihres" Holzhausenparks finanziell und aktiv unterstützen.
Gegebenenfalls soll die im Schlösschen ansässige Frankfurter Bürgerstiftung als
Partner gewonnen werden. Begründung: 1,8 Millionen Euro sollen in den Holzhausenpark
investiert werden. Die weitere Sanierung und Gestaltung soll den Bedürfnissen
der Nutzer entsprechen, einen pfleglichen Umgang mit der Natur ermöglichen und
soweit als möglich die historischen Vorgaben berücksichtigen. Zudem soll der
Zustand von Dauer sein, da in naher Zukunft mit weiteren Mitteln zur Sanierung
oder gar Umgestaltung nicht zu rechnen ist. Im Einzelnen: Es ist sicherlich eine schöne Vorstellung,
historische Details wie das Lindenoval wieder aufleben zu lassen. Dies sollte
allerdings nur geschehen, wenn die Bäume an diesem Standort tatsächlich eine
reelle Chance haben. Die Bauminseln sollten begeh- und bespielbar bleiben
und auf die Abzäunung einzelner Spielplatzbereiche sollte verzichtet werden,
weil im freien parkweiten Spiel ein wesentlicher pädagogischer Wert des
heutigen Parks besteht. Das Zuordnen und Abgrenzen einzelner Park- oder
Spielplatzbereiche im Hinblick auf verschiedene Altersgruppen sollte auch
deshalb unterbleiben, weil gerade im ungezwungenen Miteinander von Kindern
verschiedenen Alters wichtige soziale Erfahrungen gemacht werden und negative
Verhaltensweisen (z. B. Verdrängen der Kleinkinder durch Größere) jenseits von
Einzelfällen bislang nicht beobachtet wurden. Zudem stoßen derlei Zuordnungen
bei - im westlichen Nordend häufig - größeren Familien schnell an die Grenzen
der Praktikabilität, wenn zugleich mehrere Kinder unterschiedlichen Alters
beaufsichtigt werden müssen. Die Gründung einer Bürgerstiftung würde erlauben,
einen Teil der für die Sanierung zur Verfügung stehenden Mittel dauerhaft für
die Erhaltung des Parks in seiner historischen Bedeutung wie auch in seiner
Nutzungsqualität einsetzen zu können und zugleich erhebliches Bürgerengagement
dafür zu mobilisieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2015, OM 3974
Aktenzeichen: 67 0