Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unfallzahlen auf der BAB 66

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1505 Betreff: Unfallzahlen auf der BAB 66 Vor dem Hintergrund der nachfolgend zitierten Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung - Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement - sieht der Magistrat gegenwärtig keine Möglichkeit, die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zu erreichen: "Um entsprechende Veränderungen bzw. Auffälligkeiten des Unfallgeschehens auf hessischen Autobahnen feststellen zu können, unterliegt die Unfallentwicklung einer regelmäßigen und intensiven Beobachtung durch Hessen Mobil. Im jährlichen Untersuchungsturnus werden die Unfallhäufungsstellen identifiziert, analysiert und Maßnahmenempfehlungen der Autobahnkommission Hessen zur Entscheidung vorgelegt. Unfallhäufungsstellen werden unter Zugrundelegung eines Grenzwertes abschnittweiser Unfallraten (Unfälle/1Mio. Kfz*km) und der Einbeziehung der Verkehrsbelastung identifiziert. Als kritisch werden dann die Autobahnabschnitte eingestuft, die drei Jahre in Folge den hessischen Grenzwert überschreiten oder im einjährigen Betrachtungszeitraum einen sprunghaften Anstieg der Unfallrate mit Überschreitung des Grenzwertes aufweisen. Der Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst (Länge 4,117 km) ist danach in den letzten drei Untersuchungsperioden bezüglich des Unfallgeschehens unauffällig und rückläufig. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind daher nicht erforderlich." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1555