Unfallzahlen auf der BAB 66
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST
1505
Betreff: Unfallzahlen auf
der BAB 66 Vor dem Hintergrund der
nachfolgend zitierten Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde für
Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung - Hessen Mobil Straßen-
und Verkehrsmanagement - sieht der Magistrat gegenwärtig keine
Möglichkeit, die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zu erreichen:
"Um entsprechende Veränderungen bzw. Auffälligkeiten
des Unfallgeschehens auf hessischen Autobahnen feststellen zu können,
unterliegt die Unfallentwicklung einer regelmäßigen und intensiven
Beobachtung durch Hessen Mobil. Im jährlichen Untersuchungsturnus werden
die Unfallhäufungsstellen identifiziert, analysiert und
Maßnahmenempfehlungen der Autobahnkommission Hessen zur Entscheidung vorgelegt.
Unfallhäufungsstellen werden unter
Zugrundelegung eines Grenzwertes abschnittweiser Unfallraten (Unfälle/1Mio.
Kfz*km) und der Einbeziehung der Verkehrsbelastung identifiziert. Als kritisch
werden dann die Autobahnabschnitte eingestuft, die drei Jahre in Folge den
hessischen Grenzwert überschreiten oder im einjährigen Betrachtungszeitraum
einen sprunghaften Anstieg der Unfallrate mit Überschreitung des Grenzwertes
aufweisen. Der Streckenabschnitt zwischen den
Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst (Länge 4,117 km) ist danach in den
letzten drei Untersuchungsperioden bezüglich des Unfallgeschehens unauffällig
und rückläufig. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind daher nicht
erforderlich."
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1555