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Aktueller Zeitplan für die erforderliche Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 02.10.2018 Betreff: Aktueller Zeitplan für die erforderliche Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen Vorgang: E 51/18 CDU/SPD/GRÜNE; B 260/18; M 148/18 Der Magistrat wird geb eten, dem Ortsbeirat spätestens Anfang 2019 darzulegen, welcher aktuelle Zeitplan für diejenigen Maßnahmen vorliegt, die dazu führen, dass der Bedarf an Grundschulplätzen gedeckt und die notwendige Sanierung bzw. der Neubau von Schulen vorgenommen wird. Begründung: Stadträtin Sylvia Weber, Dezernentin für Integration und Bildung, hatte am 16.01.2018 in der Sitzung des Ortsbeirats die Planungen für den Standort der als Förderschule auslaufenden Karl-Oppermann-Schule sowie die Vorstellungen zur Erweiterung der Karl-von-Ibell-Schule und der Walter-Kolb-Schule in Frankfurt am Main-Unterliederbach erläutert. In der Zwischenzeit ist die Karl-Oppermann-Schule zur IGS 15 geworden. Zudem wurde bekannt, dass die Walter-Kolb-Schule nicht mehr saniert werden kann, sondern ein Neubau erforderlich ist. Im Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148, zur Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2017 - 2023 ist nicht erkennbar, dass zeitnah neue Schulen für den weiter wachsenden Stadtteil Unterliederbach errichtet werden. Zur im Etatantrag vom 26.04.2018, E 51, geforderten systematischen Bewertung der Bausubstanz von Schulen zur Erstellung einer transparenten Prioritätenliste für Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurde mit Bericht vom 13.08.2018, B 260, folgendermaßen geantwortet: "Die Ausschreibung von Unterstützungsleistungen zur systematischen Bestandsaufnahme als Voraussetzung für das Erstellen einer Prioritätenliste ist im Laufe des 2. Halbjahrs 2018 angedacht." Die von der Bildungsdezernentin Anfang 2018 sehr ambitionierten Pläne lassen nach den im Laufe des Jahres 2018 erschienenen Veröffentlichungen Zweifel an der Realisierung aufkommen. Daher sollte der Magistrat - besser noch die Schuldezernentin selbst - im Ortsbeirat nochmals erläutern, wie sich die Situation der Grundschulen in Unterliederbach Anfang 2019 tatsächlich darstellt und was in den kommenden Jahren geplant ist, um den wachsenden Anforderungen zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 51 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 260 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

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