Aktueller Zeitplan für die erforderliche Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM
3785 entstanden aus
Vorlage: OF 807/6 vom
02.10.2018 Betreff: Aktueller Zeitplan für die erforderliche
Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen
Vorgang: E 51/18
CDU/SPD/GRÜNE; B 260/18; M 148/18 Der Magistrat wird geb eten, dem
Ortsbeirat spätestens Anfang 2019 darzulegen, welcher aktuelle Zeitplan für
diejenigen Maßnahmen vorliegt, die dazu führen, dass der Bedarf an
Grundschulplätzen gedeckt und die notwendige Sanierung bzw. der Neubau von
Schulen vorgenommen wird. Begründung: Stadträtin Sylvia Weber, Dezernentin für Integration
und Bildung, hatte am 16.01.2018 in der Sitzung des Ortsbeirats die Planungen
für den Standort der als Förderschule auslaufenden Karl-Oppermann-Schule sowie
die Vorstellungen zur Erweiterung der Karl-von-Ibell-Schule und der
Walter-Kolb-Schule in Frankfurt am Main-Unterliederbach erläutert. In der Zwischenzeit ist die Karl-Oppermann-Schule zur
IGS 15 geworden. Zudem wurde bekannt, dass die Walter-Kolb-Schule nicht
mehr saniert werden kann, sondern ein Neubau erforderlich ist. Im Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148,
zur Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2017 - 2023 ist
nicht erkennbar, dass zeitnah neue Schulen für den weiter wachsenden Stadtteil
Unterliederbach errichtet werden. Zur im Etatantrag vom 26.04.2018, E 51,
geforderten systematischen Bewertung der Bausubstanz von Schulen zur Erstellung
einer transparenten Prioritätenliste für Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurde mit
Bericht vom 13.08.2018, B 260, folgendermaßen geantwortet: "Die Ausschreibung von Unterstützungsleistungen zur
systematischen Bestandsaufnahme als Voraussetzung für das Erstellen einer
Prioritätenliste ist im Laufe des 2. Halbjahrs 2018 angedacht." Die von der Bildungsdezernentin Anfang 2018 sehr
ambitionierten Pläne lassen nach den im Laufe des Jahres 2018 erschienenen
Veröffentlichungen Zweifel an der Realisierung aufkommen. Daher sollte der Magistrat - besser noch die
Schuldezernentin selbst - im Ortsbeirat nochmals erläutern, wie sich die
Situation der Grundschulen in Unterliederbach Anfang 2019 tatsächlich
darstellt und was in den kommenden Jahren geplant ist, um den wachsenden
Anforderungen zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Etatantrag vom 16.03.2018, E 51
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 260
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2020, ST 41
Antrag vom
26.11.2023, OF
897/6
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6
am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6
am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6
am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2