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Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3711 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 16.09.2018

Betreff: Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichten Vorgang: OM 2523/17 OBR 1; ST 509/18; OA 311/18 OBR 1 Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den mit der Anregung vom 18.09.2018, OA 311, geforderten Beschluss gefasst hat, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) vor der Grundschule in der Stephensonstraße zu veranlassen. Bis dieser eingerichtet ist, wird der Magistrat gebeten, jeweils am Ende/Anfang der Stephensonstraße ein Verkehrsschild (siehe u. a. Bild) aufzustellen , damit Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie an einer Grundschule vorbeifahren und erhöhte Vorsicht geboten ist. Begründung: Der Magistrat lehnt in seiner Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 509, die Einrichtung eines Zebrastreifens ab. Dies ist nicht hinnehmbar. Die Sicherheit der Kinder sollte über der Einhaltung irgendwelcher Vorschriften stehen bzw. die Vorschriften sollten sich der Sicherheit der Kinder anpassen. Auch wenn die Grundschule nur vorübergehend in der Straße ansässig ist, wird dort ein Zebrastreifen benötigt, und zwar umgehend. Der Magistrat führt in seiner Begründung selbst aus, dass "Fußgängerüberwege in der Regel in Tempo-30-Zonen entbehrlich" sind. Hier ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahmeregelung anzuwenden, um endlich mehr Sicherheit für die kleinsten Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Quelle: https://www.absperrtechnik24.de/Schulwegschild+Schulweg.htm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

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