Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichten
Begründung
Stephensonstraße trotzdem einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den in der OF 728 vom 31.08.2018 geforderten Beschluss gefasst haben, veranlasst der Magistrat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) vor der Grundschule in der Stephensonstraße. Bis dieser eingerichtet ist, wird jeweils am Ende/Anfang der Stephensonstraße ein Verkehrsschild (siehe Bild) aufgestellt, damit Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie an einer Grundschule vorbeifahren und erhöhte Vorsicht geboten ist. Begründung: Der Magistrat lehnt in seiner Stellungnahme ST 509 die Einrichtung eines Zebrastreifens ab. Dies ist nicht hinnehmbar. Die Sicherheit der Kinder sollte über der Einhaltung irgendwelcher Vorschriften stehen bzw. die Vorschriften sollten sich der Sicherheit der Kinder anpassen. Auch wenn die Grundschule nur vorübergehend in der Straße ansässig ist, wird dort ein Zebrastreifen benötigt und zwar umgehend. Der Magistrat sagt in seiner Begründung selbst, dass "Fußgängerüberwege in der Regel in Tempo 30 Zonen entbehrlich" sein. Hier ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahmeregelung anzuwenden, um endlich mehr Sicherheit für die kleinsten Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Bildquelle: https://www.absperrtechnik24.de/Schulwegschild+Schulweg.htm
Inhalt
Antrag vom 16.09.2018, OF 738/1
Betreff: Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den in der OF 728 vom 31.08.2018 geforderten Beschluss gefasst haben, veranlasst der Magistrat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) vor der Grundschule in der Stephensonstraße. Bis dieser eingerichtet ist, wird jeweils am Ende/Anfang der Stephensonstraße ein Verkehrsschild (siehe Bild) aufgestellt, damit Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie an einer Grundschule vorbeifahren und erhöhte Vorsicht geboten ist. Begründung: Der Magistrat lehnt in seiner Stellungnahme ST 509 die Einrichtung eines Zebrastreifens ab. Dies ist nicht hinnehmbar. Die Sicherheit der Kinder sollte über der Einhaltung irgendwelcher Vorschriften stehen bzw. die Vorschriften sollten sich der Sicherheit der Kinder anpassen. Auch wenn die Grundschule nur vorübergehend in der Straße ansässig ist, wird dort ein Zebrastreifen benötigt und zwar umgehend. Der Magistrat sagt in seiner Begründung selbst, dass "Fußgängerüberwege in der Regel in Tempo 30 Zonen entbehrlich" sein. Hier ist eben nicht die Regel, sondern die Ausnahmeregelung anzuwenden, um endlich mehr Sicherheit für die kleinsten Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Bildquelle: https://www.absperrtechnik24.de/Schulwegschild+Schulweg.htmBeratung im Ortsbeirat: 1