Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM
2915 entstanden aus
Vorlage: OF 189/13 vom
04.02.2014 Betreff: Der Bereich vor und hinter der
Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Vorgang:
V 855/13 OBR 13; ST 1740/13
Der Magistrat wird gebeten, sich beim Land Hessen
dafür einzusetzen, dass der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer
entlang der L 3008 wieder fachgerecht bepflanzt wird. Mit kleinkronigen
Bäumen, Sträuchern und Büschen würde die derzeitige komplette Abrodung behoben
werden und eine pflegeleichte Pflanzenwelt entstehen.
Begründung: Die komplette Rodung entlang der Schallschutzmauer
ist für Nieder-Erlenbach eine unhaltbare Situation, die so nicht beibehalten
werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, sich beim Land Hessen
dafür einzusetzen, dass eine Wiederbepflanzung stattfindet, die zum einen das
Bild entlang der Mauer schöner macht und zum anderen durch einen dichten
Bewuchs an Sträuchern und Büschen auch einen Mehrwert zum Schallschutz
beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.10.2013, V 855
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1740
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.05.2014, ST 621
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2014, ST 1330
Aktenzeichen: 66 0