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Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2915 entstanden aus Vorlage: OF 189/13 vom 04.02.2014 Betreff: Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Vorgang: V 855/13 OBR 13; ST 1740/13 Der Magistrat wird gebeten, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer entlang der L 3008 wieder fachgerecht bepflanzt wird. Mit kleinkronigen Bäumen, Sträuchern und Büschen würde die derzeitige komplette Abrodung behoben werden und eine pflegeleichte Pflanzenwelt entstehen. Begründung: Die komplette Rodung entlang der Schallschutzmauer ist für Nieder-Erlenbach eine unhaltbare Situation, die so nicht beibehalten werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass eine Wiederbepflanzung stattfindet, die zum einen das Bild entlang der Mauer schöner macht und zum anderen durch einen dichten Bewuchs an Sträuchern und Büschen auch einen Mehrwert zum Schallschutz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2013, V 855 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1330 Aktenzeichen: 66 0