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Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1330 Betreff: Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Auf Anfrage des Magistrats teilte Hessen Mobil mit, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie für die Begehbarkeit der Lärmschutzwand für Bauwerksprüfungen der Grünschnitt notwendig war. Dabei wurde der vorhandene Bewuchs lediglich auf Stock gesetzt. Die Wurzelstöcke sind im Boden verblieben, so dass mit einer deutlichen Begrünung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen ist. Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Gehölze, vor allem auf der Rückseite der Lärmschutzwand, wieder stark ausgetrieben haben und die Lärmschutzwand schon jetzt nur noch sehr eingeschränkt sichtbar ist. Auf der zur L 3008 gerichteten Seite wurden durch Hessen Mobil veranlasst, dass vereinzelt Gehölze nachgepflanzt werden. Hier wurde ebenfalls, wenn auch deutlich geringer, ein Nachwachsen des Bewuchses festgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2915