Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST
1330
Betreff: Der Bereich vor
und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
Auf Anfrage des Magistrats teilte
Hessen Mobil mit, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie für
die Begehbarkeit der Lärmschutzwand für Bauwerksprüfungen der Grünschnitt
notwendig war. Dabei wurde der vorhandene Bewuchs lediglich auf Stock gesetzt.
Die Wurzelstöcke sind im Boden verblieben, so dass mit einer deutlichen
Begrünung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen ist. Bei einer aktuellen Ortsbesichtigung
wurde festgestellt, dass die Gehölze, vor allem auf der Rückseite der
Lärmschutzwand, wieder stark ausgetrieben haben und die Lärmschutzwand schon
jetzt nur noch sehr eingeschränkt sichtbar ist. Auf der zur L 3008 gerichteten Seite wurden durch
Hessen Mobil veranlasst, dass vereinzelt Gehölze nachgepflanzt werden. Hier
wurde ebenfalls, wenn auch deutlich geringer, ein Nachwachsen des Bewuchses
festgestellt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2014, OM 2915