Der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden
Begründung
Schallschutzmauer muss fachgerecht wiederbepflanzt werden Vorgang: V 855/13 OBR 13; ST 1740/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass der Bereich vor und hinter der Schallschutzmauer entlang der L3008 fachgerecht wieder bepflanzt wird. Mit kleinkronigen Bäumen und Sträuchern und Büschen würde die derzeitige, komplett Abrodung behoben werden und eine pflegeleichte Pflanzenwelt entstehen. Begründung: Die komplette Rodung entlang der Schallschutzmauer ist für Nieder-Erlenbach eine unhaltbare Situation, die so nicht beibehalten werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass eine Wiederbepflanzung stattfindet, die zum einen das Bild entlang der Mauer schöner macht und zum anderen durch einen dichten Bewuchs an Sträuchern und Büschen auch einen Mehrwert zum Schallschutz beiträgt.