Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST
1728
Betreff: Grenzmarkierung im
Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und
zusätzliche Absicherung desselben Der Magistrat sieht die
vorgeschlagenen Grenzmarkierungen für entbehrlich an, nachdem die Parkordnung
im angesprochenen Bereich entsprechend § 12 Absatz 3 Nr. 1
Straßenverkehrs-Ordnung (Haltverbot im Kurvenbereich bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) sowie des zusätzlich angebrachten absoluten
Haltverbots auf den weiteren 15-20 Metern deutlich geregelt ist. Vor dem Hintergrund der
angesprochenen Problematik im Einmündungsbereich Nonnenpfad / Offenbacher
Landstraße werden in diesem Bereich jedoch verstärkte Kontrollen durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit stattfinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.08.2013, OM 2413