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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1728 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben Der Magistrat sieht die vorgeschlagenen Grenzmarkierungen für entbehrlich an, nachdem die Parkordnung im angesprochenen Bereich entsprechend § 12 Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (Haltverbot im Kurvenbereich bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) sowie des zusätzlich angebrachten absoluten Haltverbots auf den weiteren 15-20 Metern deutlich geregelt ist. Vor dem Hintergrund der angesprochenen Problematik im Einmündungsbereich Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße werden in diesem Bereich jedoch verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2413