Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen!
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Schulhöfe abends, in den Ferien und an den Wochenenden zum Spielen für Kinder und Jugendliche zu öffnen (vgl. Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2037); 2. zu prüfen und zu berichten, ob von der dargestellten Möglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten der Schulen durch Vereine etc. in der Stellungnahme vom 11.01.2021, ST 21, Gebrauch gemacht wird und ob sich hierfür ein entsprechendes Antragsverfahren etabliert hat; 3. schließlich zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahmen zu Ziffer 1. und Ziffer 2. kostengünstiger darstellbar wären, wenn sie aufeinander abgestimmt umgesetzt würden.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
17
OBR 2
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
18
OBR 2
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
19
OBR 2
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 2
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
21
OBR 2
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle