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Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet. Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, NR 343 Betreff: Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet. Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 67 Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 263 Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 26 Bericht des Magistrats vom 14.04.2020, B 177 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 522 Bericht des Magistrats vom 12.02.2021, B 72 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 363 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 171 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL. Frau Hahn hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt. 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage NR 343 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Es werden keine Beschlüsse gefasst. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 343 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL und gegen LINKE. (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1674, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 40 1

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