Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine
Begründung
für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet. Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2017, NR 343
Betreff: Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Schaffung neuer Stellen, Sportvereinen künftig die Nutzung von Schulturnhallen bis 24.00 Uhr zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Regelung für die Vergabe von Ein- und Zweifeldhallen in der Zeit von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also die Vergabe durch das Sportamt, auf den Zeitraum von 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr und für Dreifeldhallen von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Zeitraum von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgeweitet. Begründung: Sportvereine haben einen zunehmenden Bedarf nach Trainings- und Wettkampfzeiten in Sporthallen, da die Bevölkerungszahlen und damit auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen seit Jahren steigen. . Trotz des Neubaus von Sporthallen, beispielsweise im Sportpark Preungesheim, kann die Nachfrage daher nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Da der Bau neuer Sportstätten jedoch nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch Flächen zur Bebauung erfordert, bietet es sich in dieser Situation an, verstärkt bestehende Ressourcen besser auszuschöpfen und bislang in Sporthallen unbelegte Zeiten den Sportvereinen zugänglich zu machen. Dies ist bei Schulsporthallen der Fall, die in der Regel ab dem späten Nachmittag in geringerem Umfang für den Unterricht oder schulische Veranstaltungen benötigt werden und zu diesen Tageszeiten zunehmend ungenutzt sind. Bereits jetzt kooperieren Schulen und Sportvereine bei der Nutzung der Schulturnhallen, die aber bisher nur bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Im Erweiterungszeitraum von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr besteht seitens der Schulen im Regelfall kein Bedarf, während Vereine immer mehr auch dann Sportangebote machen oder in diesen Zeitraum verlegen würden. Das Zugriffsrecht für schulische Sonderveranstaltungen bleibt aber auch in diesem Zeitraum weiterhin bestehen.
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