Sommergärten auf der Berger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM
4607 entstanden aus Vorlage:
OF 999/3 vom
09.08.2010 Betreff: Sommergärten auf der Berger Straße
Der Magistrat wird
gebeten, künftig bei der Erteilung von Genehmigungen für Sommergärten auf der
Berger Straße für Fußgänger nicht nur einen Mindeststreifen von eineinhalb
Metern einzuhalten, sondern einen breiteren Streifen von zwei Metern. Weiterhin
ist darauf zu achten, dass die Länge der Sommergärten auf die Länge des Hauses,
in dem sich die Gaststätte befindet, begrenzt wird und zwischen zwei
benachbarten Gaststätten ausreichend Platz für Fußgänger bleibt, die Straße zu
überqueren. Im Zuge der Gleichbehandlung sollte
der Magistrat auf die Genehmigung von Sommergärten auf öffentlichen Parkplätzen
verzichten. Die Berger Straße ist eine Einkaufsstraße und in dieser Funktion
auf Parkplätze angewiesen. Wie übrigens auch die Anwohnerinnen und Anwohner in
diesem stark überparkten Quartier. Die Einhaltung der Begrenzung und sonstiger Auflagen
sollte während der Saisonmonate überprüft werden. Begründung: Die Zahl der Sommergärten auf
der Berger Straße steigt ständig an. Die Belebung des öffentlichen Raumes
begrüßt der Ortsbeirat ausdrücklich. Allerdings muss der öffentliche Raum auch
allen anderen Nutzern (die sich nicht in den Sommergärten aufhalten
wollen/können) ohne unzumutbare Einschränkungen zur Verfügung stehen.
Streckenweise ist es auf der Berger
Straße kaum möglich, als Fußgänger die Straßenseite zu wechseln, weil sich ein
Sommergarten an den anderen reiht. Gemeinsames Flanieren auf der Berger Straße,
gerade auch am Wochenende, ist nicht mehr möglich. Durch die geringe Fläche,
die neben den Sommergärten noch frei ist, können sich die Fußgänger nur noch
hintereinander bewegen. Teilweise kommen zwei Kinderwagen nicht aneinander
vorbei, gerade auch wenn die Tische besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 429
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3
am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0