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Sommergärten auf der Berger Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 999/3 vom 09.08.2010 Betreff: Sommergärten auf der Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, künftig bei der Erteilung von Genehmigungen für Sommergärten auf der Berger Straße für Fußgänger nicht nur einen Mindeststreifen von eineinhalb Metern einzuhalten, sondern einen breiteren Streifen von zwei Metern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Länge der Sommergärten auf die Länge des Hauses, in dem sich die Gaststätte befindet, begrenzt wird und zwischen zwei benachbarten Gaststätten ausreichend Platz für Fußgänger bleibt, die Straße zu überqueren. Im Zuge der Gleichbehandlung sollte der Magistrat auf die Genehmigung von Sommergärten auf öffentlichen Parkplätzen verzichten. Die Berger Straße ist eine Einkaufsstraße und in dieser Funktion auf Parkplätze angewiesen. Wie übrigens auch die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem stark überparkten Quartier. Die Einhaltung der Begrenzung und sonstiger Auflagen sollte während der Saisonmonate überprüft werden. Begründung: Die Zahl der Sommergärten auf der Berger Straße steigt ständig an. Die Belebung des öffentlichen Raumes begrüßt der Ortsbeirat ausdrücklich. Allerdings muss der öffentliche Raum auch allen anderen Nutzern (die sich nicht in den Sommergärten aufhalten wollen/können) ohne unzumutbare Einschränkungen zur Verfügung stehen. Streckenweise ist es auf der Berger Straße kaum möglich, als Fußgänger die Straßenseite zu wechseln, weil sich ein Sommergarten an den anderen reiht. Gemeinsames Flanieren auf der Berger Straße, gerade auch am Wochenende, ist nicht mehr möglich. Durch die geringe Fläche, die neben den Sommergärten noch frei ist, können sich die Fußgänger nur noch hintereinander bewegen. Teilweise kommen zwei Kinderwagen nicht aneinander vorbei, gerade auch wenn die Tische besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0