Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II
Begründung
Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen.