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Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen.

Inhalt

Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5

Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 5
TO I, TOP 42
Angenommen
Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne FDP Linke Bff Und Fraktionslos