Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 16.02.2018, OA 223 entstanden aus Vorlage:
OF 146/15 vom
30.01.2018 Betreff: Aufstellung von Plakatwänden für
Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut
sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender
Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften Vorgang:
OM 2594/18 OBR 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob die rechtlichen, finanziellen und umsetzungspraktischen Vorgaben
und Rahmenbedingungen (Verteilung der A0/A1-Flächen auf den Tafeln nach
bisherigem Wahlergebnis der Parteien) es zulassen, dass die ausschließliche
Plakatierung seitens der Parteien bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
mittels bereitgestellter Wahlwände an vorgegebenen Standorten angeordnet werden
kann. Im Zustimmungsfalle wird gebeten zu berichten, ob diese Regelung für eine
Großstadt wie Frankfurt am Main hinsichtlich der Umsetzung sinnvoll ist. Im
Falle einer Zustimmung für das gesamte Stadtgebiet sollte
diese o. g. neue Regelung der Wahlplakatierung erst für die Wahlen nach
der diesjährigen hessischen Landtagswahl im Oktober 2018 Anwendung finden. Die
dann möglichen Standorte für die Wahlwände sind in der Zwischenzeit mit den
Ortsbeiräten abzustimmen. Diese wahlwerbungseinschränkende neue Regelung soll
ausdrücklich nicht bei Oberbürgermeisterinnen- und Oberbürgermeisterwahlen
sowie den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Anwendung
finden, da es sich hier um direkte Persönlichkeitswahlen einzelner Personen
handelt sowie um Wahlen mit mehr Einzelpersonen, als Plakatwandflächen zur
Verfügung stehen, welche für sich werben wollen und müssen (wg. Kumulieren und
Panaschieren). Begründung: Mit der Anregung OM 2594 hat der Ortsbeirat
Nieder-Erlenbach in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Diskussion angestoßen. Der
Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) schließt sich der Intention grundsätzlich
mit o. g. Einschränkungen an, insbesondere welche Wahlen hier betroffen
sein sollen sowie zur Klärung aller Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.
Dies sollte im Vorfeld eingehend geprüft und abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2594
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 223 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 39
Beschluss: Die Vorlage OA 223 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 2516, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 32 1