Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2018, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 146/15 vom 30.01.2018 Betreff: Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften Vorgang: OM 2594/18 OBR 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die rechtlichen, finanziellen und umsetzungspraktischen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Verteilung der A0/A1-Flächen auf den Tafeln nach bisherigem Wahlergebnis der Parteien) es zulassen, dass die ausschließliche Plakatierung seitens der Parteien bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen mittels bereitgestellter Wahlwände an vorgegebenen Standorten angeordnet werden kann. Im Zustimmungsfalle wird gebeten zu berichten, ob diese Regelung für eine Großstadt wie Frankfurt am Main hinsichtlich der Umsetzung sinnvoll ist. Im Falle einer Zustimmung für das gesamte Stadtgebiet sollte diese o. g. neue Regelung der Wahlplakatierung erst für die Wahlen nach der diesjährigen hessischen Landtagswahl im Oktober 2018 Anwendung finden. Die dann möglichen Standorte für die Wahlwände sind in der Zwischenzeit mit den Ortsbeiräten abzustimmen. Diese wahlwerbungseinschränkende neue Regelung soll ausdrücklich nicht bei Oberbürgermeisterinnen- und Oberbürgermeisterwahlen sowie den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Anwendung finden, da es sich hier um direkte Persönlichkeitswahlen einzelner Personen handelt sowie um Wahlen mit mehr Einzelpersonen, als Plakatwandflächen zur Verfügung stehen, welche für sich werben wollen und müssen (wg. Kumulieren und Panaschieren). Begründung: Mit der Anregung OM 2594 hat der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Diskussion angestoßen. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) schließt sich der Intention grundsätzlich mit o. g. Einschränkungen an, insbesondere welche Wahlen hier betroffen sein sollen sowie zur Klärung aller Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Dies sollte im Vorfeld eingehend geprüft und abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2594 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 223 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2516, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 32 1