Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
Begründung
Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden:
- Am Rathaus Nieder-Erlenbach
- Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
- An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg
- An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum
- Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 139/13
Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur
Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den
Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den
Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden
Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil
aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach 2. Am Bürgerhaus
Nieder-Erlenbach 3. An der
Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg 4. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach
von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste
Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch
Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets
Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz
ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen.
Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei
Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte
Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei
Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen
die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer
gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in
Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum
Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut
werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird
zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue
Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich
seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise
engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben
im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und
teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im
Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an
denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten.
Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich
Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate
hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in
Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse
Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte
Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald
Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an.
Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit
positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das
gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab
gestellten Plakatwänden dienen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
SPD
BFF
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
13 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2018
Die
Vorlage OF 139/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem
dritten Absatz des Tenors ("Jeder Partei sollte. .") der folgende
Satz angefügt wird: "Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu
einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat.";
im vierten Absatz des Tenors ("Durch die Vielzahl") als
vorletzten Satz "Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für
Holz- und Metalldreiecksständer." eingefügt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme