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Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 6

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen:

  1. Im Zeitraum vom
  2. Februar bis
  3. April eines Kalenderjahres ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten; 2. ergänzend dazu ist die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" anzubringen;
  4. Erstellung eines Konzepts inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel) zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung.